Mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen
Die geplante Novelle des Führerscheingesetzes ermöglicht härteres Vorgehen gegen organisierte Führerschein-Betrüger und Blockierer der Rettungsgasse.
Organisierter Führerschein-Betrug und das Blockieren der Rettungsgasse sind ernst zu nehmende Gefahren für die Sicherheit auf den österreichischen Straßen.
Führerscheingesetz neu
Die von Verkehrsminister Norbert Hofer vorgelegte Novelle des Führerscheingesetzes sieht vor, dass diejenigen, die bei der theoretischen Prüfung betrügen, für neun Monate gesperrt werden. Erst danach ist ein neuerlicher Antritt zur Prüfung möglich. Diese Verschärfung wendet sich insbesondere gegen jene Prüflinge, die unter falscher Identität zur Prüfung antreten oder technologische Hilfsmittel, wie etwa Kameras und Kopfhörer einsetzen, um sich den Prüfungserfolg zu erschleichen.
Betrugsnetzwerke bekämpfen
Hinter dem High Tech-Betrug stehen oftmals organisierte kriminelle Netzwerke. „Führerscheinbetrug hat mittlerweile mafiöse und organisierte Ausmaße erreicht und passiert nachweislich vor allem bei schlecht deutschsprechenden Kandidaten. Hierbei geht es längst nicht mehr um kleine Schummeleien. Diese Machenschaften müssen abgedreht werden – Sanktionen für Betrüger sind ein probates Mittel! Ich bin überzeugt, dass eine neunmonatige Sperrfrist ein deutliches Zeichen ist und wir diesem Problem damit gut entgegentreten“, sagt Verkehrsminister Norbert Hofer.
Wer bei harmlosen Schummelversuchen erwischt wird – etwa Kontaktaufnahme mit dem Sitznachbarn – soll auch zukünftig nicht bestraft werden.
Befahren der Rettungsgasse: Vormerkung
„Es ist meine Aufgabe alles zu tun, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Oft können wenige Minuten über Leben oder Tod entscheiden, weshalb es unabdingbar ist, dass die Rettungsgasse frei bleibt – nicht zuletzt auch zur Sicherheit der Einsatzkräfte. Aus diesem Grund muss zukünftig jeder, der die Rettungsgasse blockiert, mit einem Vormerkdelikt rechnen“, erläutert Verkehrsminister Norbert Hofer.
Das Befahren der Rettungsgasse soll damit, wie schon alkoholisiertes Fahren, das Überfahren eines Stoppschildes oder das Ignorieren eines Zebrastreifens ein Vormerkdelikt sein. Bei drei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren droht der Führerscheinentzug. Die Maßnahme soll Blockierer der Rettungsgasse abschrecken. Bereits seit März 2019 ist die Exekutive befugt, unbeteiligte Dritte von einer Unfallstelle wegzuweisen und bei Zuwiderhandeln mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro zu belegen.