Krank im Urlaub: Das können Sie tun
Bett und Kräutertee statt Hängematte am Strand? Oft erkrankt man, wenn die Anspannung nachlässt und der langersehnte Urlaub endlich da ist. Erfahren Sie hier, was Sie bei Arztbesuchen und Spitalsaufenthalten beachten müssen.
Urlaub ist die Zeit, Energie zu tanken und sich zu entspannen. Mit der Entspannung kommen oft Schnupfen, Sommergrippe und Halsschmerzen und machen dem Urlaub einen Strich durch die Rechnung.
Krankenstand im Urlaub
Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn er länger als drei Tage dauert, er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde und Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach drei Tagen mitteilen. Übrigens: Die Tage, die Sie krank waren, werden noch zu Ihrem Urlaubsguthaben dazu gerechnet.
Krank in EU/EWR Ausland
Was Sie auf alle Fälle immer auf Ihren Reisen mithaben sollten, ist Ihre Europäische Krankversicherungskarte, so wird die Rückseite Ihrer e-card bezeichnet. Sie ist der Nachweis dafür, dass sie in allen Länder der EU, der Schweiz und Ländern, mit denen ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, dazu zählen Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien, einen Krankenversicherungsschutz haben.
Wenn Sie in einem dieser Länder oder einem EU-Land krank werden oder in ein Krankenhaus müssen, weisen Sie Ihre e-Card vor. Hier gibt es internationale Vereinbarungen und die Vertragsärzte sind verpflichtet, Ihre EVK (Europäische Krankenversicherungskarte) zu akzeptieren und Sie wie einen nationalen Patienten zu behandeln. In der Regel funktioniert die Verrechnung direkt zwischen der Krankenkasse und Ihrem Versicherungsträger in Österreich. In manchen Ländern, beispielsweise in Frankreich, müssen Sie, wie auch die französischen Patienten, die Behandlung vorerst bezahlen und bekommen dann im Nachhinein die Kosten von der Krankenkasse rückerstattet. Verlangen Sie auf alle Fälle eine detaillierte Rechnung. Sie können diese dann in Österreich einreichen. Sollten Sie zu einem Arzt gehen, der keinen Vertrag mit der Sozialversicherung hat, also einem Privatarzt, dann müssen Sie – wie auch in Österreich bei einem Wahlarzt – die Rechnung privat bezahlen.
In Ländern ohne EVK
In Ländern wo die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, brauchen Sie nach wie vor den so genannten Auslands-Betreuungsschein (auch Urlaubs- oder Auslandskrankenschein genannt).
In Reiseländern, die kein Sozialversicherungsabkommen in Bezug auf den Versicherungsschutz mit Österreich haben, müssen Sie, wenn Sie zum Arzt oder ins Spital gehen, zunächst selbst bezahlen. Zu diesen Ländern zählen zum Beispiel Australien, Brasilien, China, Chile, Indien, Japan, Kanada, Thailand oder die USA. Medizinische Behandlungen oder notwendige Spitalsaufenthalte können hier sehr teuer werden und fünf- bis sechsstellige Summen ausmachen, die der Erkrankte selbst bezahlen muss. Daher ist bei einer Fernreise der Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung empfehlenswert.
Fragen, die Sie stellen sollten:
Ihren Arzt- oder Spitalsbesuch sollten Sie in jedem Land versuchen zu dokumentieren. In einem Folder der österreichischen Sozialversicherung finden sich Fragen, die Sie dem Arzt vor Ort stellen sollten, in mehreren Sprachen. Einige dieser Fragen sind:
- Mit welchen Kosten muss ich in etwa rechnen?
- Können Sie mir eine detaillierte Rechnung ausstellen?
- Kann ich die Rechnung gleich mitnehmen?
- Können Sie die Behandlungsdetails (Name und Anschrift Arzt, Sozialversicherungsnummer und Name Patient, Beschreibung der Leistung, Ausweis von Steuern, Ort, ‚Datum) in der Rechnung vermerken?
- Können Sie mir eine Quittung für die Bezahlung ausstellen?