Arbeitnehmerveranlagung 2022
Ab März ist die beste Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung. Erstmals können Ausgaben für thermisch-energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden.
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen den Jahreslohnzettel bis Ende Februar beim Finanzamt einreichen; ab diesem Zeitpunkt sind alle Daten vorhanden, auf deren Basis die Arbeitnehmerveranlagung erfolgen kann. Über die Arbeitnehmerveranlagung können zu viel bezahlte Lohnsteuer im Falle von unterjährig schwankendem Einkommen, etwa nach einem Jobwechsel, aber auch Sozialversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen rückerstattet werden.
Tipp
Expertinnen/Experten der Arbeiterkammern in den Bundesländern beraten an speziellen Steuerspartagen oder in Webinaren mit Terminen im März und teilweise im April sowie per E-Mail oder nach Terminvereinbarung auch persönlich bzw. online zur Arbeitnehmerveranlagung.
Während man für eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre Zeit hat, sind bei einer Pflichtveranlagung besondere Fristen zu beachten: bis 30. April bzw. 30. Juni (über → FinanzOnline) des Folgejahres.
Wer zusätzliche Ausgaben absetzen möchte, sollte jedenfalls innerhalb von fünf Jahren den Steuerausgleich selbst beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn bereits eine antragslose (automatische) Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt worden ist.
Wichtige Neuerungen 2022
- Familien: Erhöht wurden der Familienbonus Plus auf bis zu 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren bzw. 650 Euro für Kinder über 18, wenn noch Familienbeihilfe bezogen wird sowie der Kindermehrbetrag für Personen mit keinem oder nur geringem Einkommen.
- Pendlerinnen/Pendler: Wenn das erhöhte Pendlerpauschale und der zusätzliche Pendlereuro (ab Mai 2022) nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht wurden, kann dies über die Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.
- Energieeffizienz von Gebäuden: Mit der Öko-Sonderausgabenpauschale (→ BMF) können Ausgaben für thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung, Fassaden) und für den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem ("Heizkesseltausch") steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
- Teuerungsabsetzbetrag und Erhöhung der Negativsteuer: Für 2022 erhalten Steuerpflichtige mit geringem Einkommen und Anspruch auf den Verkehrs- oder Pensionistenabsetzbetrag einmalig und automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung einen Teuerungsabsetzbetrag in der Höhe von bis zu 500 Euro; mit Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern 70 Prozent (höchstens 1.550 Euro) und Pensionistinnen/Pensionisten 100 Prozent (höchstens 1.050 Euro) der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet.
Hinweis
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Was bei der Arbeitnehmerveranlagung an Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden kann, ist auch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen ersichtlich.