„Entlastung Österreich“: Alle Österreicherinnen und Österreicher profitieren
Das Entlastungsprogramm der Bundesregierung bringt bereits 2019 eine Entlastung von 1,8 Milliarden Euro. Ab 2022 beträgt das Entlastungsvolumen jährlich 8,3 Milliarden Euro.
Eine Entlastung besonders der kleinen und mittleren Einkommen, Entlastungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie eine strukturelle Vereinfachung des Steuerrechts sind die Eckpfeiler des Entlastungsprogramms der Bundesregierung. „Wir sind mit dem Versprechen angetreten, das Land zu verändern und die Steuerlast der arbeitenden Menschen im Land zu reduzieren. Nach dem Familienbonus Plus ist die Steuerreform nun der nächste wichtige Schritt. Wir entlasten damit vor allem kleine und mittlere Einkommen, bei gleichzeitiger Attraktivierung des Standortes. Insgesamt umfassen die Maßnahmen 8,3 Milliarden Euro. Das hilft vor allem den hart arbeitenden Menschen in unserem Land und denen bin ich verpflichtet und im Wort“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Das Wirtschaftswachstum wird sich durch „Entlastung Österreich“ um mehr als ein Prozent erhöhen. Ebenso wird die Anzahl der Beschäftigten steigen, während die Zahl der Arbeitslosen um mehr als 0,4 Prozent sinkt. Die Investitionen werden um mehr als vier Prozent gesteigert. „Wir entlasten die Österreicher ohne neue Schulden und ohne neue Steuern mit einem sanierten Haushalt.", so Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
Senkung der Einkommensteuer für die ersten drei Tarifstufen
Der Faktor Arbeit wird massiv entlastet: Konkret entfallen 75 Prozent des Gesamtvolumens von „Entlastung Österreich“ auf die Entlastung der arbeitenden Österreicherinnen und Österreicher. Ab 2022 werden ihnen jährlich 5 Milliarden Euro mehr vom Bruttoeinkommen bleiben. Die ersten drei Tarifstufen ab einem Einkommen von 11.000 Euro werden stufenweise von 25 auf 20 Prozent (beginnend ab 2021) bzw. von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent (beginnend ab 2022) gesenkt. Dadurch werden mehr als 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um 3,9 Milliarden Euro pro Jahr ab 2022 entlastet.
Die Erhöhung der Werbungskostenpauschale von bisher 132 Euro auf 300 Euro jährlich ab 2021 bringt Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Höhe von rund 140 Millionen Euro im Jahr. Für rund 60.000 Personen entfällt damit auch die jährliche Arbeitnehmerveranlagung. „Unsere Steuerreform motiviert wieder zu Leistung und Arbeit. Vor allem jene, die in den vergangenen Jahren besonders unter der hohen Steuerlast gelitten haben, werden deutlich entlastet und haben künftig mehr Geld zur Verfügung“, so Finanzminister Hartwig Löger.
Mehr Geld für Geringverdiener und Pensionisten
Rund 4,1 Millionen Österreicherinnen und Österreicher profitieren schon ab 2020 vom Sozialversicherungsbonus. Das betrifft auch jene Personen, die keine Einkommensteuer zahlen müssen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden so um durchschnittlich 280 Euro pro Jahr entlastet, Pensionistinnen und Pensionisten stehen durchschnittlich 170 Euro mehr zur Verfügung. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist seit 2018 und der Familienbonus Plus ist seit 2019 entlastend wirksam.
Weniger Bürokratie und mehr Umweltfreundlichkeit
Auch die Unternehmen profitieren: Ab 2022 wird die Entlastung mit einem Volumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro jährlich spürbar sein und Anreize für Investitionen und Arbeitsplätze setzen sowie die Eigenkapitalausstattung stärken. Die Körperschaftssteuer (KöSt) wird ab 2022 von 25 auf 23 Prozent gesenkt, ab 2023 beträgt die KöSt nur noch 21 Prozent. Noch 2022 ergibt sich dadurch eine Entlastung von 800 Millionen Euro pro Jahr, im Jahr 2023 steigt diese auf 1,6 Milliarden Euro jährlich. Des weiteren geben die Erhöhung des Gewinnfreibetrages von 30.000 auf 100.000 Euro, die stufenweise Erhöhung der Grenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 auf 1.000 Euro, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 auf 35.000 Euro Umsatz und die Pauschalierung der Betriebsausgaben den österreichischen Unternehmen mehr finanziellen Spielraum im Ausmaß von weiteren 475 Millionen Euro.
„Entlastung Österreich“ begünstigt darüber hinaus Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer. Die Ausweitung der Forschungsprämie setzt zusätzliche Anreize für Innovationen. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs: „Mit unseren Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes stärken wir unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei entlasten wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur finanziell, sondern sorgen auch für Entbürokratisierung und machen ihnen dadurch den Arbeitsalltag deutlich einfacher.“
Mit „Entlastung Österreich“ setzt die österreichische Bundesregierung bereits ab 2020 wirksame Maßnahmen im Umweltbereich: Ab 2020 sind Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß steuerlich begünstigt. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird sozial verträglich und ökologisch umgestaltet. Der Vorsteuerabzug macht die betriebliche Nutzung von Elektrofahrrädern für die Unternehmen attraktiv. Die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen wird abgeschafft, um Anreize für die verstärkte Nutzung dieser zu setzen. Biogas und Wasserstoff werden steuerfrei und Flüssigerdgas (LNG) wird steuerlich begünstigt. Für elektronische Zeitungen und Bücher wird der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent zur Anwendung kommen. Diese Entlastungsmaßnahmen bringen Umwelt, Unternehmen und Arbeitnehmern 55 Millionen Euro.
Finanzminister Hartwig Löger: „Die rasche Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie ist uns ein wichtiges Anliegen, das auch im Rahmen von ‚Entlastung Österreich‘ nicht zu kurz kommen soll. Neben zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Mobilität sorgen wir auch für eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien, um diesem Anspruch gerecht zu werden.“
Vereinfachung des Steuerrechts
Die Unübersichtlichkeit des österreichischen Steuerrechts gehört mit „Entlastung Österreich“ der Vergangenheit an. Das Steuerrecht wird vereinfacht, modernisiert und damit anwenderfreundlicher. Damit sorgt „Entlastung Österreich“ nicht nur für eine Entbürokratisierung, sondern erhöht die Rechtssicherheit und verkürzt Verfahren, indem etwa der Steuerombudsdienst ausgebaut und gestärkt wird. Bagatellsteuern, wie beispielsweise die Schaumweinsteuer, werden abgeschafft. In der Lohnverrechnung gibt es ab 2020 eine einheitliche Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten. Diese Maßnahmen entlasten die Österreicherinnen und Österreicher um weitere 20 Millionen Euro im Jahr.