Mehr Geld für Familien
In Österreich zahlen Eltern seit heuer bis zu 1.500 Euro weniger Lohnsteuer pro Kind und Jahr. Möglich ist das durch den Familienbonus Plus.
Mehr als sechs Milliarden Euro schwer wird die Entlastung der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Steuerentlastungsreform der Bundesregierung werden. Während an den meisten Details noch gefeilt wird, ist ein Eckpfeiler der Reform bereits seit 1. Jänner 2019 in Kraft: der Familienbonus Plus. Damit will die Regierung vor allem jene Menschen entlasten, die gleichzeitig arbeiten und Kinder großziehen.
1,5 Milliarden Euro Entlastung
Insgesamt beträgt die Entlastung für Österreichs Familien 1,5 Milliarden Euro. Rund 950.000 Familien mit etwa 1,6 Millionen Kindern profitieren davon. „Familien leisten einen doppelten Beitrag für unsere Gesellschaft: Sie zahlen Steuern und sichern durch die Kindererziehung die Zukunft unseres Landes. Genau das wird nun mit Hilfe des Familienbonus Plus honoriert. Familien erhalten seit Jahresbeginn einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Bei kleinen Einkommen bedeutet das in Zukunft sogar nicht nur weniger, sondern gar keine Einkommensteuer mehr zahlen zu müssen“, erklärt Finanzminister Hartwig Löger.
In welcher Höhe kann der Familienbonus Plus geltend gemacht werden?
Der Familienbonus Plus kann in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Bereits ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 1.750 Euro kann der Familienbonus Plus in der Höhe von 1.500 Euro für ein Kind voll ausgeschöpft werden. Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, beträgt der Familienbonus 500 Euro, sofern für sie Familienbeihilfe bezogen wird.
Wie kann man den Steuervorteil beantragen?
Unselbstständig Beschäftigte haben zwei Möglichkeiten, den Familienbonus Plus zu beantragen. Eine Möglichkeit ist, monatlich von der Entlastung zu profitieren. Dafür muss das Formular E30, das auf der Website des Finanzministeriums heruntergeladen werden kann, dem Arbeitgeber ausgefüllt übergeben werden. Andererseits kann man den Familienbonus Plus im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen, also erstmals im Jahr 2020 für 2019. Selbstständige können den Familienbonus Plus ebenfalls im Nachhinein beantragen.
Können Eltern den Familienbonus Plus untereinander aufteilen?
Ja. Eltern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können den Familienbonus Plus von 1.500 Euro oder 500 Euro für volljährige Kinder jeweils zur Hälfte aufteilen.
Bei getrennt lebenden Eltern können den Familienbonus Plus die oder der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro für das Kind beziehen oder der Betrag wird zwischen Familienbeihilfenbezieherin und Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahlerin und Unterhaltszahler aufgeteilt.
Was ist der Kindermehrbetrag?
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, er reduziert also direkt die Steuerlast. Personen, die so wenig verdienen, dass sie keine oder nur sehr geringe Steuern zahlen, können ihn also nicht in Anspruch nehmen. Für Alleinverdienende oder Alleinerziehende in dieser Gehaltsklasse wurde daher der Kindermehrbetrag eingeführt: Statt des Familienbonus Plus stehen ihnen künftig 250 Euro pro Kind und Jahr zu, die über die Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein geltend gemacht werden können.
Tipp: Eine ausführliche Liste von Fragen und Antworten zum Familienbonus Plus sowie alle nötigen Formulare finden sich auf der Website des Finanzministeriums. Die individuelle Berechnung des eigenen Steuervorteils durch den Familienbonus Plus ist über den Brutto-Netto-Rechner des BMF möglich.