Online-Riesen werden zur Kasse gebeten
Das Digitalsteuerpaket von Finanzminister Hartwig Löger bringt mehr Steuergerechtigkeit zwischen einheimischen Unternehmen und Internet-Giganten.
Die großen globalen Player im Internet-Geschäft setzen auch in Österreich Millionen von Euro um, zahlen bei uns aber keine Steuern. Warum? Weil sie ihre europäischen Firmensitze nicht in Österreich haben und deswegen oft nur geringe Steuerleistungen erbringen. Das führt zu Steuerungerechtigkeiten zwischen heimischen Unternehmen und Internet-Giganten: Europaweit wird die traditionelle Wirtschaft durchschnittlich mit 23 Prozent besteuert, digitale Unternehmen aber nur mit acht bis neun Prozent.
Mehr Steuerfairness
Für mehr Steuerfairness sorgt nun die österreichische Bundesregierung mit dem von Finanzminister Hartwig Löger erarbeiteten Digitalsteuerpaket. Darin enthalten sind unter anderem eine Digitalsteuer für digitale Großkonzerne sowie eine Haftungsklausel für digitale Vermittlungsplattformen. Damit werden heimische Händler und Tourismusbetriebe geschützt. „Mit dem Digitalsteuerpaket schließen wir Steuerlücken und Schlupflöcher und nehmen damit digitale Großkonzerne, Vermittlungsplattformen und Händlerplattformen in die Pflicht. Wir schaffen durch eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine neue Steuergerechtigkeit“, so Finanzminister Hartwig Löger.
Die Maßnahmen im Detail:
- Digitalsteuer für digitale Großkonzerne: Die traditionelle Werbung in Druckwerken, Hörfunk und Fernsehen wird in Österreich mit fünf Prozent besteuert, die Online-Werbung bis dato gar nicht. Künftig müssen Unternehmen mit einem Umsatz von weltweit mindestens 750 Millionen Euro und mindestens 25 Millionen Euro digitalem Werbeumsatz in Österreich fünf Prozent Digitalsteuer auf Online-Werbeeinnahmen zahlen. Darunter fällt beispielsweise die Suchmaschinenwerbung. Zumindest 15 Millionen Euro aus den Einnahmen der Digitalsteuer werden für den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen herangezogen.
- Haftungsklausel für digitale Vermittlungsplattformen: Online-Vermittlungsplattformen von Unterkünften werden dazu verpflichtet, steuerlich relevante Daten – beispielsweise jene zu Vermieterinnen und Vermietern oder der Zahlungshöhe – zu sammeln und den Behörden zu übergeben. Sollte dies nicht geschehen, haftet die Plattform für nicht versteuerte Umsätze. Dadurch entsteht mehr Gerechtigkeit zwischen privaten Vermieterinnen und Vermietern auf der einen und der Tourismuswirtschaft auf der anderen Seite.
- Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen: Pakete aus Drittländern, die einen Warenwert von unter 22 Euro haben, waren bisher von der Umsatzsteuer befreit. Das führte – vor allem bei Paketen aus China – oft zu falschen Deklarationen des Werts. Daher wird diese Regelung abgeschafft. Waren aus Drittländern werden künftig ab dem ersten Cent besteuert.
- Online-Plattformen als Schuldner der Umsatzsteuer: Bisher sind bei Online-Verkäufen aus Drittstaaten über eine Plattform die einzelnen Händler die Steuerschuldner. Künftig gelten die Plattformen, über die die Waren angeboten werden, selbst als Steuerschuldner. Dadurch werden faire Wettbewerbsbedingungen für den heimischen Handel geschaffen.
- Entfall der Lieferschwelle bei Versandhandel in der EU: Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die Waren an österreichische Privatpersonen verschicken, müssen erst ab einem Lieferumfang von 35.000 Euro Umsatzsteuer entrichten. Diese Schwelle entfällt – in Zukunft muss bereits ab dem ersten Euro Umsatzsteuer bezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen mit Umsätzen bis 10.000 Euro – diese werden im Ansässigkeitsstaat besteuert.
„Heimische und traditionelle Medien stehen durch die Marktmacht digitaler Großkonzerne vor großen Herausforderungen, die nicht alleine durch kommerzielle Geschäftsmodelle zu bewerkstelligen sind. Um den österreichischen Medienstandort zu stärken und die heimische Identität für die Zukunft zu sichern, wird ein Digitalisierungsfonds eingerichtet. Damit unterstützen wir den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen“, sagt Löger. Neben mehr Steuerfairness zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen in der Höhe von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr, die sich durch die im Digitalsteuerpaket verankerten Maßnahmen ergeben.
Weiterlesen: Ministerratsvortrag zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Digitalsteuerpaket) und Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen zum Digitalsteuerpaket.