Rasenmähzeiten in der Steiermark
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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Sankt Barbara im Mürztal | Verordnung | Rasenmähen |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
lärmbelästigende Gartenarbeiten |
verboten:
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Sankt Gallen |
Verordnung |
Rasenmähen und Heckenschneiden mit Geräten, die mit Verbrennungsmotor ( z.B. Benzinrasenmäher) oder Elektromotor angetrieben werden |
verboten:
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Sankt Johann im Saggautal |
keine Vorgaben |
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Sankt Johann in der Haide |
keine Vorgaben |
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Sankt Josef (Weststeiermark) |
Verordnung |
Inbetriebnahme und Verwendung von Geräten wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kreis- oder Motorsägen, Häcksler, Trimmer, Laubsauger etc. |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Kathrein am Offenegg |
Empfehlung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und anderer lärmender Geräte |
erlaubt:
zu unterlassen:
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Sankt Lorenzen im Mürztal |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Marein im Mürztal |
Verordnung |
Rasenmähen mit lärmentwickelnden Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: elektrisch betriebene Rasenmäher, die keinen Lärm erzeugen |
verboten:
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Sankt Margarethen bei Knittelfeld |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie Durchführung von lärmerregenden Arbeiten (Verwendung von Kreissägen, Presslufthämmern und dergleichen) gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Martin im Sulmtal |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärm erregenden Arbeiten (Verwenden von Kreissägen, Presslufhämmern und dergl.) gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, jedoch nicht für den Betrieb von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Michael in Obersteiermark |
Verordnung |
lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten |
erlaubt:
verboten:
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24. Juni 2021 |
Sankt Nikolai im Sausal |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Peter am Ottersbach |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019 |
Sankt Peter im Sulmtal |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie beispielsweise der Betrieb von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher) |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Peter ob Judenburg |
Verordnung |
lärmbelästigende Garten- oder Hausarbeiten gilt nicht für: unerlässliche Reparaturarbeiten zur unverzüglichen Behebung nicht vorgesehener Gebrechen an Versorgungseinrichtungen zur Abwehr von Gefahren oder Schäden größeren Ausmaßes, sowie Tätigkeiten, die im üblichen Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für solche Betriebe verrichtet werden |
erlaubt:
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Peter-Freienstein |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Sankt Radegund bei Graz |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen, Baumschnitt, Häckselarbeiten udgl. mit Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
Sankt Ruprecht an der Raab |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Stefan ob Leoben |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Sankt Stefan ob Stainz |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Schäffern |
keine Vorgaben |
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Schladming |
Verordnung |
Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmähern (Benzinrasenmäher), Heckenscheren, Baumsägen usw. |
erlaubt:
verboten:
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26. November 2024 |
Sinabelkirchen |
Verordnung |
Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten, wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden u.Ä. |
verboten:
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1. Oktober 2019 |
Spielberg |
Empfehlung |
lärmbelästigende Gartenarbeiten gilt nicht für: öffentliche Grünanlagen |
erlaubt:
verboten:
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Spital am Semmering |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren |
erlaubt:
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St. Kathrein am Hauenstein |
keine Vorgaben |
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Stainz |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Stallhofen |
Empfehlung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern |
erlaubt:
verboten:
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Stanz im Mürztal | keine Vorgaben |
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21. Juni 2021 |
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Straden |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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1. Oktober 2019 |
Stubenberg |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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