Unter Familienhilfe versteht man die halb- oder ganztägige Hilfestellung im Alltag für Familien, in denen die haushaltsführende Person beispielsweise durch Erkrankung vorübergehend ausfällt. Familienhilfe wird durch ausgebildete Diplomsozialbetreuerinnen/Diplomsozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Familienarbeit (vormals Familienhelferinnen/Familienhelfer) durchgeführt.
Die Dorfhelferin/der Dorfhelfer vertritt die haushaltsführende Person in ländlichen Haushalten und im landwirtschaftlichen Betrieb, wenn diese durch Krankheit, Unfall und ähnliche Notfälle nicht mehr in der Lage ist, ihre Familie zu versorgen und betriebliche Aufgaben zu erfüllen.
Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für Patientinnen/Patienten im Wohnbereich an. Gepflegt werden Personen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen.
Sie wird ausschließlich von Menschen ausgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.
Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus kann sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung seitens des Sozialversicherungsträgers weitergeführt werden.
Die soziale Hauskrankenpflege wird im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung organisiert und auch für einen längeren Zeitraum angeboten.
Die ausgebildeten Heimhelferinnen/Heimhelfer betreuen und unterstützen Menschen aller Altersstufen vor allem durch folgende Tätigkeiten:
Zur Entlastung von Angehörigen, die zu Hause Pflege- und Betreuungsarbeit leisten, kann während ihrer vorübergehenden Abwesenheit – etwa aufgrund eines Urlaubes – die betreute Person für die Dauer der vorübergehenden Abwesenheit in einer stationären Einrichtung (z.B. Pflegeheim) betreut werden.
Manche Betreuungstätigkeiten der Personenbetreuung oder der Heimhilfe können auch durch Nachbarinnen/Nachbarn übernommen werden. Organisierte Nachbarschaftshilfe soll unter Aufsicht und in Zusammenarbeit mit Fachkräften erfolgen.
Die Pflegeassistenzberufe sind in die Pflegeassistenz und die Pflegefachassistenz aufzugliedern. Sie unterstützen diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal durch die Übernahme von ihnen übertragenen Aufgaben bei der Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersstufen.
Dabei sind Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten unter Aufsicht tätig, Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten können Tätigkeiten auch ohne Aufsicht ausführen.
Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten übernehmen unter anderem folgende Tätigkeiten:
Das Service für Bürgerinnen/Bürger und die Infoplattform für Pflege und Betreuung sind Beratungsangebote des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Sie richten sich an betreuungs- und pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und an alle Personen, die mit Problemen der Betreuung und Pflege konfrontiert sind.
Das "Service für Bürgerinnen und Bürger (→ BMASGPK)" kann unter der Rufnummer 0800 201 611 österreichweit gebührenfrei und vertraulich in Anspruch genommen werden.
Das Pilotprojekt Community Nursing wurde von 2022 bis 2024 in allen Bundesländern umgesetzt und umfasste 117 Projekte, in denen Community-Nurses als zentrale Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für gesundheits- und pflegebezogene Fragen tätig waren – mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu fördern.
Das Pilotprojekt wurde von 2021 bis 2024 durch die Europäische Kommission im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (RRF) finanziert. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen für die Jahre 2024 bis 2028 wurde Community-Nursing als achtes Angebot in den Pflegefonds integriert und somit langfristig finanziell abgesichert. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht den Bundesländern die Fortführung von Community-Nursing.
Hospize leisten Lebenshilfe und Sterbebegleitung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase und deren Angehörige. Ärztinnen/Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorgerinnen/Seelsorger sowie ehrenamtlich arbeitende Personen bieten kompetente und umfassende Pflege, Schmerzlinderung, intensive Gespräche, menschliche Anteilnahme und – falls erwünscht – religiösen Beistand. Auch stundenweise Bettwache zu Hause ist möglich.
Die Leistungen eines Hospizes können auf Wunsch tagsüber, während der Nacht oder rund um die Uhr in Anspruch genommen werden.
Pflegebehelfe werden an Patientinnen/Patienten außerhalb der Krankenhäuser verliehen. Sie werden individuell angepasst und es werden Anleitungen zur Handhabung gegeben.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz