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Anzeigenbestätigung

Für die Ausstellung eines Duplikats von bestimmten Dokumenten (z.B. Führerschein oder Zulassungsbescheinigung) wird eine Anzeigenbestätigung einer Diebstahls- oder Verlustanzeige benötigt.

Sie wird von der für den Tatort bzw. Vorfallsort örtlich zuständigen Polizeidienststelle ausgestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Persönliche Dokumente" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion