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Begnadigung

Sinnverwandte Begriffe: Gnadenwesen, Gnadenakt

Die Begnadigung ist das Recht der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder sonst abzuändern. Dies erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz.

Weiterführende Informationen zum Thema "Gnadengesuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion