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Begnadigung
Sinnverwandte Begriffe: Gnadenwesen, Gnadenakt
Die Begnadigung ist das Recht der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder sonst abzuändern. Dies erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz.
Weiterführende Informationen zum Thema "Gnadengesuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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