Begriffe mit D
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Diversion
Strafrechtlich gesehen versteht man unter Diversion Möglichkeiten, auf die Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Strafverfahrens zu verzichten. Nach erfolgreicher Diversion wird ein Strafverfahren endgültig eingestellt.
Beispiel
- Tatausgleich
- Probezeit
- Gemeinnützige Leistungen
- Zahlung eines Geldbetrages
Alle diese Diversionsformen haben gemeinsam, dass sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verdächtigen/des Verdächtigten durchgeführt werden können und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind. Beim Tatausgleich ist auch das Einverständnis des Opfers einzuholen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion