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Einvernahme
Sinnverwandte Begriffe: Verhör, Vernehmung
In strafrechtlicher Hinsicht ist die Einvernahme eine mündliche Befragung der Beschuldigten/des Beschuldigten, von Zeuginnen/Zeugen, Sachverständigen oder der Partei.
Beispiel
Bei einer Einvernahme wird die/der Beschuldigte nach Aufnahme der Personalien mit der Tat konfrontiert, die ihr/ihm zur Last gelegt wird. Sie/er bekommt Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dabei wird auf das Aussageverweigerungsrecht sowie auf das Recht, erst eine Verteidigerin/einen Verteidiger zu befragen, hingewiesen. Falls eine Aussage gemacht wird, wird sie protokolliert und muss von der/dem Beschuldigten unterschrieben werden.
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