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EU – Europäischer Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten:

Hinweis

Das Gericht für den öffentlichen Dienst, das im Jahr 2004 errichtet wurde, hat seine Tätigkeit am 1. September 2016 eingestellt. Seine Zuständigkeiten wurden im Rahmen der Reform des Gerichtssystems der EU auf das Europäische Gericht übertragen.

Der Europäische Gerichtshof hat (zusammen mit dem Europäischen Gericht) die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge durch die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten zu sichern.

Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Gerichtshof mit genau definierten Zuständigkeiten ausgestattet, die er im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens und verschiedener Klagearten wahrnimmt.

Zudem kann beim Gerichtshof Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichts eingelegt werden. Das Rechtsmittel ist auf Rechtsfragen beschränkt. Ist das Rechtsmittel zulässig und begründet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts auf. Ist die Rechtssache zur Entscheidung reif, kann der Gerichtshof den Rechtsstreit selbst entscheiden. Andernfalls muss er die Rechtssache an das Gericht zurückverweisen, das an die Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs gebunden ist.

Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.

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Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion