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EU – Europäischer Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten:
- dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und
- dem Europäischen Gericht (EuG).
Hinweis
Das Gericht für den öffentlichen Dienst, das im Jahr 2004 errichtet wurde, hat seine Tätigkeit am 1. September 2016 eingestellt. Seine Zuständigkeiten wurden im Rahmen der Reform des Gerichtssystems der EU auf das Europäische Gericht übertragen.
Der Europäische Gerichtshof hat (zusammen mit dem Europäischen Gericht) die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge durch die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten zu sichern.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Gerichtshof mit genau definierten Zuständigkeiten ausgestattet, die er im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens und verschiedener Klagearten wahrnimmt.
Zudem kann beim Gerichtshof Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichts eingelegt werden.
Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion