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EU – Europäisches Gericht

Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten:

Hinweis

Das Gericht für den öffentlichen Dienst, das im Jahr 2004 errichtet wurde, hat seine Tätigkeit am 1. September 2016 eingestellt. Seine Zuständigkeiten wurden im Rahmen der Reform des Gerichtssystems der EU auf das EuG übertragen.

Das Europäische Gericht wurde im Jahr 1988 errichtet. Früher war es das "Gericht erster Instanz".

Das Gericht hat (zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof) die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge durch die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten zu sichern.

Das Gericht ist für Entscheidungen in bestimmten Arten von Rechtsstreitigkeiten zuständig, insbesondere für Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen EU-Organe.

Grundsätzlich können Entscheidungen des Gerichts beim Gerichtshof innerhalb von zwei Monaten mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Das Rechtsmittel ist auf Rechtsfragen beschränkt.

Das Gericht hat seinen Sitz in Luxemburg.

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Letzte Aktualisierung: 25. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion