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Einvernehmliche Scheidung
Wenn ein Ehepaar seit mindestens einem halben Jahr getrennt ist und ihre Ehe als unheilbar zerrüttet ansieht, kann es gemeinsam die einvernehmliche Scheidung bei Gericht beantragen. Die Entscheidung darüber erfolgt im Außerstreitverfahren.
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich das Ehepaar über die Scheidung und auch ihre Folgen einig sind (Scheidungsvereinbarung). Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Ehepaar den letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten oder haben.
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