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Laienrichter

Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürgerinnen/unbescholtene Bürger als Laienrichterinnen/Laienrichter (Schöffinnen/Schöffen, Geschworene) eingesetzt.

Dabei werden durch Zufallsverfahren 25- bis 65-Jährige ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich auszuüben.

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Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion