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Schöffe

Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

Ausführliche Informationen zum Thema "Schöffen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion