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Protokoll
Sinnverwandter Begriff: Niederschrift
Allgemein bezeichnet dieser Begriff die Niederschrift des Inhalts einer Besprechung oder Sitzung. In einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Protokoll wird der Inhalt einer Verhandlung, einer Einvernahme oder einer Beweisaufnahme schriftlich festgehalten.
Über Verhandlungen vor Gericht und Behörden muss ein Protokoll aufgenommen werden. Es wird nach der Verhandlung den Parteien zur Durchsicht vorgelegt oder vorgelesen und von ihnen unterschrieben. Werden Widersprüche gegen das Protokoll erhoben, so müssen diese in einem Anhang zum Protokoll notiert werden. Ein solches Protokoll hat volle Beweiskraft.
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