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Zweitpass
Ein Zweitpass (im Passgesetz als "weiterer Reisepass" bezeichnet) kann von einer Person beantragt werden, wenn sie
- bereits einen gültigen Reisepass (bzw. Dienstpass oder Diplomatenpass) besitzt und
- glaubhaft macht, dass der Besitz mehrerer Reisepässe für aus persönlichen oder beruflichen Gründen wichtige Reisen notwendig ist.
Ein solcher Grund kann z.B. bei politischen Spannungen zwischen Staaten, die im Zuge von Reisen besucht werden, gegeben sein.
Ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion