ÖH–Wahl 2017
Alle zwei Jahre werden alle Ebenen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) von den Studentinnen/Studenten neu gewählt. 2017 fand die ÖH-Wahl von Dienstag, den 16. Mai bis Donnerstag, den 18. Mai statt. Wahlberechtigt waren alle ordentlichen und außerordentlichen Studentinnen/Studenten, die bis zum 28. März 2017 den ÖH-Beitrag und anfallende Studiengebühren bezahlt hatten.
Die ÖH-Wahl ist eine bundesweite Wahl mit einer zentralen Wahlbehörde. Bei der Wahl sind amtliche Stimmzettel zu verwenden.
Die Studienvertretungswahl sowie die Wahl zur bundesweiten ÖH erfolgt an folgenden Institutionen:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Privatuniversitäten
Bei der Wahl zur ÖH können Studentinnen/Studenten ihre Studienvertretung, Hochschulvertretung sowie die Bundesvertretung wählen.
Arten der Wahl
Studentinnen/Studenten haben bei der ÖH-Wahl die Möglichkeit, ihre Stimme auf die folgenden Arten abzugeben:
Direktwahl an der jeweiligen Hochschule
Studentinnen/Studenten können direkt im Wahllokal (während der Öffnungszeiten) ihres Institutes bzw. ihrer Universität wählen. Zur Wahl muss der Studierendenausweis, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zum Nachweis der Identität mitgebracht werden.
Briefwahl – Wählen mit Wahlkarte
Studentinnen/Studenten, die an den Wahltagen nicht an ihrer Hochschule wählen können, haben die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und ihre Wahlstimmen auf dem Postweg abzugeben.
Das Beantragen der Wahlkarte ist
- online per Bürgerkarte oder Handy-Signatur,
- online durch Hochladen einer Ausweiskopie,
- per eingeschriebenem Brief (samt Kopie des Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins) oder
- persönlich bei der Wahlkommission der ÖH (unter Vorlage des Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins)
möglich.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Wahlkarte ins Ausland zustellen zu lassen.
Studentinnen/Studenten mit Wahlkarte haben auch die Möglichkeit, an den Wahltagen der ÖH-Wahl zu wählen, wenn sie die noch unausgefüllte Wahlkarte direkt im Wahllokal ihres Institutes bzw. ihrer Universität bei der Wahlkommission abgeben.
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