Dank E-Zustellung einfacher mit Behörden kommunizieren Mit der elektronischen Zustellung landen behördliche Schriftstücke in einem elektronischen Postfach statt im Briefkasten. Das kostenlose Postfach im Internet ist am Smartphone, PC oder Tablet abrufbar – und zwar jederzeit und von jedem Ort aus.
Ob der Strafregisterauszug oder der Meldezettel – Post von einer Behörde erhält man gewohntermaßen vertraulich und sicher. Mit der elektronischen Zustellung funktionieren der Versand und die Abholung von wichtigen Dokumenten noch bequemer. Denn die E-Zustellung macht das Lesen von behördlichen Nachrichten weltweit und rund um die Uhr auf dem elektronischen Gerät der Wahl möglich. Der digitale Service E-Zustellung hilft damit, Wege und Zeit zu sparen. Mit dem elektronischen Postfach gelingt außerdem ein besserer Überblick über die Kommunikation mit den Behörden und eventuelle Fristen, die eingehalten werden müssen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist diese Form der Zustellung kostenlos.
Was ist das elektronische Postfach?
Seit 1.1.2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E‑Government-Gesetz in Kraft. Das bedeutet, dass alle Bundesbehörden elektronische Zustellungen an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ermöglichen müssen. Ebenfalls seit 1.1.2020 sind Unternehmen – mit einzelnen Ausnahmen – zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Das Bewusstsein für den Nutzen der digitalen Zustellungsmöglichkeit steigt mit dem neuen E-Government-Angebot spürbar.
Das elektronische Postfach ist ein zentrales und sicheres Postfach für Nachrichten, unabhängig von welcher Behörde. Bescheide, Rechnungen, Vorschreibungen oder andere Behördenschreiben können damit ohne zusätzliche Kosten empfangen werden. Auch behördliche RSa- oder RSb-Briefe können von Empfängerin oder Empfänger komfortabel über das Internet abgerufen werden, statt bei Abwesenheit einen "gelben Zettel" im Postkasten zu finden. Der oft lästige Weg zur Postfiliale entfällt damit.
Wie funktioniert die E-Zustellung?
Zuallererst sollte man sich für das E-Zustellungs-Service anmelden. Bürgerinnen und Bürger können das elektronische Postfach "Mein Postkorb" auf oesterreich.gv.at und der App „Digitales Amt“ abrufen. Für Unternehmen steht "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal bereit. Für die Registrierung zur elektronischen Zustellung ist die Handy-Signatur sowie eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, im Anschluss können Schriftstücke von Behörden einfach und sicher empfangen werden.
Langt ein Dokument im digitalen Postkorb ein, erhält die Empfängerin oder der Empfänger unmittelbar eine Verständigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse, dass ein Dokument verschickt wurde und bereit liegt. Anschließend kann das Dokument heruntergeladen, angesehen, weitergeleitet, ausgedruckt und schließlich digital archiviert werden.
Wie bei der konventionellen Zustellung per Post können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaube, Auslandsaufenthalt oder Krankenstand gemeldet werden, um Fristen nicht zu versäumen und Verfahrenszeiten zu verkürzen. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt.
Was sind die Vorteile der elektronischen Zustellung?
Wichtige behördliche Informationen werden durch die E-Zustellung gesichert übermittelt, Dokumente können bequem elektronisch abgelegt werden. Höchste Sicherheit bei der Identifizierung ist jederzeit garantiert: Als virtueller Ausweis zur Abholung der Dokumente wird die Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte verwendet, außerdem sind durchgängig verschlüsselten Leitungen im Einsatz.
Als ein weiterer wesentlicher Bestandteil der serviceorientierten Verwaltung ermöglicht die E-Zustellung den Zugriff auf elektronisch zugestellte Dokumente weltweit auch von unterwegs. Unabhängig vom Aufenthaltsort kann Post von Behörden empfangen werden. Und durch die elektronische Zustellung entfällt die postalische Zusendung in Papierform, das spart Geld und entlastet die Umwelt.
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Anmelden können Sie sich in "Mein Postkorb" auf oesterreich.gv.at.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt