Europäische Staatsanwaltschaft
Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) als unabhängige Institution ihre grenzüberschreitende Arbeit in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU aufgenommen.
Die zentrale Ebene hat ihren Sitz in Luxemburg und besteht aus einer leitenden Europäischen Generalstaatsanwältin/einem Europäischen Generalstaatsanwalt und dem Kollegium der Europäischen Staatsanwältinnen/Staatsanwälte.
Die nationale Ebene besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen/Staatsanwälten in den 23 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Diese sind unabhängig von nationalen Behörden und für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen verantwortlich.
Hinweis
Teilnehmende Länder sind neben Österreich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Slowenien, Tschechien und Zypern.
Aufgabe der EUStA ist es, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption, Geldwäsche und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, strafrechtlich zu untersuchen, zu verfolgen und Anklage zu erheben.
Sie ermittelt grenzüberschreitend bei Betrug zulasten von EU-Mitteln mit Beträgen von mehr als 10.000 Euro oder in Fällen von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als 10 Mio. Euro. Sie kooperiert eng mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden und weiteren Einrichtungen wie Eurojust und Europol.
Weiterführende Links
Europäische Staatsanwaltschaft (→ EK)Englischer Text
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (→ EK)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion