Steiermärkische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint
Hinweis
Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Liste der steirischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus |
Standesamtliche Leistung |
Landeskrankenhaus Deutschlandsberg |
- Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 12 und 12:45 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys entgegen.
- Es können bei dieser Gelegenheit auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
- Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
- Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
- Erklärung der gemeinsamen Obsorge
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Landeskrankenhaus Feldbach |
- Ein Standesbeamter ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 7:45 und 8:45 Uhr anwesend und nimmt, in einer bereitgestellten Räumlichkeit, die erforderlichen Unterlagen für die Geburtsbeurkundung entgegen.
- Es können bei dieser Gelegenheit Wünsche betreffend die Anerkennung der Vaterschaft sowie kindesnamensrechtliche Erklärungen bekannt gegeben werden.
- LKH übermittelt Anzeige der Geburt dem Standesamt auf elektronischem Weg
- Infomaterial (u.a. Kontaktdaten, erforderliche Unterlagen/Urkunden, Amtsstunde) wird bereitgestellt
- Folgende fertiggestellte Urkunden können entweder vom Standesbeamten im LKH übergeben (innerhalb von 24 bis 48 Stunden), am Standesamt selbst abgeholt, oder per Post zugestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Meldebestätigung
- ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
- Für Vereinbarungen über die gemeinsame Obsorge, Geburtsfälle mit Auslandsberührung etc. bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
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Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz |
- Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
- "Baby-Mappe" bestehend aus Informationsblättern und auszufüllenden Formularen wird vom Krankenhauspersonal ausgeteilt
- Erforderliche Unterlagen können von den Müttern in die "Baby-Mappe" eingeordnet werden, die dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Standesamtes abgeholt wird.
- Eltern von ehelich geborenen Babys wird die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Meldebestätigung per Post zugeschickt.
- Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Erklärung der gemeinsamen Obsorge), bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
- Durch Terminvereinbarungen bei der Abholung können die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
- Nähere Informationen zu Behördenwegen nach der Geburt im Landeskrankenhaus Graz
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Landeskrankenhaus Judenburg |
- Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
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Landeskrankenhaus Hochsteiermark – Standort Leoben |
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Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
- Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 10:15 und 11:15 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen
- der Eltern zur Ausstellung der Urkunden entgegen.
- Anlässlich der Geburtsbeurkundung können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
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Die Informationsblätter bezüglich der Obsorge werden den Kindeseltern seitens des Standesamtes Leoben persönlich ausgehändigt.
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Es besteht die Möglichkeit, dass folgende Urkunden am nächsten Werktag im LKH oder im Rathaus abgeholt werden können:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Niederschrift bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
- Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
- Erklärung der gemeinsamen Obsorge
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Landeskrankenhaus Rottenmann |
- Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
- Die Mütter/Eltern erhalten vom Krankenhauspersonal ein Informationsblatt über die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Dokumente.
- Die Eltern erhalten im Rahmen eines Besuchs am Standesamt nach Vorlage ihrer vollständigen Dokumente folgende Urkunden für ihr neugeborenes Kind ausgehändigt:
- Geburtsurkunde (im Bedarfsfall auch eine internationale Geburtsurkunde)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern)
- Meldebestätigung
- Neben dem seitens des Vaters zu unterzeichnenden Vaterschaftsanerkenntnis bei unehelichen Kindern können vor Ort noch folgende Erklärungen abgegeben werden:
- Kindesnamensrechtliche Erklärung (bei getrennter Namensführung der Eltern z.B. auf den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen aus beiden Familienamen der Eltern)
- Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
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Klinik Diakonissen Schladming |
- Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion