Zulassungssperre/Finanzsperrauskunft
Hier sind Informationen darüber verfügbar, ob eine bestimmte Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist.
Voraussetzung für eine mögliche Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland ist, dass die entsprechende Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer nicht mit einer Sperre in der Zulassungsdatenbank (Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG) eingetragen ist. Eine Freischaltung einer gesperrten Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer erfolgt durch die Finanzbehörden, sobald die für das Kraftfahrzeug anfallenden Steuern entrichtet wurden.
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Rechtsgrundlagen
§ 30a Kraftfahrgesetz (KFG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen