Pauschalreise – Informationspflichten des Anbieters
Bevor eine Reisende/ein Reisender an einen Vertrag über eine Pauschalreise gebunden ist, müssen die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro über die folgenden wesentlichen Punkte informieren:
- Aufenthaltsort bzw. Reiseroute
- Reisedauer
- Enthaltene Leistungen
- Mindestteilnehmerzahl und Größe der Reisegruppe
- Gesamtpreis
- Zahlungsmodalitäten
- Recht zur Stornierung gegen Stornogebühr
- Möglichkeit einer Reiseversicherung
- Kontaktdaten des Reiseveranstalters bzw. des Reisebüros
- Pass- und Visumserfordernis für die Einreise im Urlaubsland
Allfällige zusätzliche Kosten und Gebühren, über die die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro nicht korrekt informiert hat, muss die/der Reisende nicht bezahlen.
Das Europäische Verbraucherzentrum berät und unterstützt Verbraucherinnen/Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im europäischen Ausland. Eine Beschreibung des Sachverhalts, sämtliche Korrespondenzen mit dem Unternehmen sowie alle zugehörigen Dokumente (Verträge etc.) können per E-Mail an info@europakonsument.at übermittelt werden.
Weiterführende Links
Pauschalreisen (→ Europäisches Verbraucherzentrum Österreich)
Rechtsquelle
Pauschalreisegesetz (PRG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz