Aktives Wahlrecht – Vorarlberger Gemeinderatswahlen 2025
Wahlberechtigt bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 sind alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (16. März 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (30. Dezember 2024)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
- in einer Vorarlberger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weiterführende Links
Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Gemeindewahlgesetz (GWG)
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2024
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