Aktives Wahlrecht – Vorarlberger Gemeinderatswahlen 2025

Wahlberechtigt bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 sind alle Personen, die

  • spätestens am Wahltag (16. März 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
  • am Stichtag (30. Dezember 2024)
    • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
    • in einer Vorarlberger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weiterführende Links

Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlgesetz (GWG)

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2024

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