Aktives Wahlrecht – Wien-Wahl 2025
Die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 finden am 27. April 2025 statt.
Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft (Österreicherinnen/Österreicher) wählen, die
- bis zum 27. April 2025 ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (28. Jänner 2025)
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Die Bezirksvertretung dürfen auch nichtösterreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger wählen, die
- bis zum 27. April 2025 ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (28. Jänner 2025)
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Diese sind automatisch wahlberechtigt.
Tipp
Fragen zur Wien-Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.
Mit Hauskundmachungen wird darüber informiert, wie viele Wahlberechtigte in jedem Haus pro Wohnung im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese werden ab Anfang Februar 2025 versendet.
Von 18. bis 27. Februar 2025 findet das Berichtigungsverfahren zum Wählerverzeichnis statt. In dieser Zeit liegt das Wählerverzeichnis in den Wahlreferaten der → Magistratischen Bezirksämter zur öffentlichen Einsicht auf. Im Eintragungszeitraum haben alle Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich die Möglichkeit, eine Eintragung, Löschung oder Berichtigung im Wählerverzeichnis zu beantragen.
Weiterführende Links
Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 (→ Stadt Wien)
Rechtsgrundlagen
- Ausschreibung der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025
- Wiener Gemeindewahlordnung (GWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion