Unterschreiben mittels ID Austria bei Nutzung von Online Services am Web
In der App "Digitales Amt" stehen Ihnen Digitale Amtsservices wie "Wahlkarte beantragen" und "Wohnsitzänderung" zur Verfügung. Wenn das gewählte Verfahren zum Abschluss eine elektronische Unterschrift benötigt, muss diese im letzten Schritt des Verfahrens durchgeführt werden.
Die Unterschrift erfolgt in zwei Schritten. Voraussetzung ist eine ID Austria oder EU-Login. (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarte auf ID Austria)
1. Identifizierung
Identifizieren Sie sich durch Eingabe Ihres Signatur-Passworts und Klick auf "Weiter".
2. Signatur bestätigen mittels 2. Authentifizierungs-Faktor
Sie haben nun mehrere Möglichkeiten, die Unterschrift durchzuführen:
Mit der App "Digitales Amt"
Falls Sie die App "Digitales Amt" installiert und mit Ihrer ID Austria verbunden haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung auf Ihrem Mobiltelefon. Diese verlinkt direkt in den Bereich "Offene Signaturen" klicken Sie auf "Unterschreiben" und schließen den Vorgang mittels Fingerabdruck/ Gesichtserkennung ab.
Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten, oder die Verlinkung nicht funktioniert, öffnen Sie die App und klicken auf der Startseite den Menüpunkt "Profil" und dann auf die Schaltfläche "Offene Signaturen". (siehe Bild)
Informationen über alternative 2. Authentifizierungs-Faktoren befinden sich im Beitrag "Welche Authentifizierungfaktoren gibt es für ID Austria?" in den Häufigen Fragen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt