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ABGB
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, wie beispielsweise im Eigentums- und Besitzrecht, im Personenrecht, im Familienrecht, im Erbrecht und im Vertrags- und Schadenersatzrecht.
Durch die Anpassung an moderne Gegebenheiten wurde das ABGB seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1812 in Teilen (z.B. Familienrecht) mehrfach geändert und angepasst.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion