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Beschuldigter

Wenn eine Person konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und solange Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen diese Person ermittelt, wird diese Person als Beschuldigte/Beschuldigter bezeichnet. Zur Aufklärung des konkreten Verdachts werden Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. Beschlagnahme von Gegenständen, körperliche Untersuchung, Festnahme, Verhängung der Untersuchungshaft).

Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren und die Beschuldigte/der Beschuldigte wird Angeklagte/Angeklagter genannt.

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Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion