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Festnahme

Sinnverwandter Begriff: Verhaftung

Eine Festnahme ist eine Maßnahme gegen eine Person, die eine Freiheitsbeschränkung zur Folge hat. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorgenommen werden.

Voraussetzung:

  • Die festzunehmende Person
    • Ist verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben
    • Wurde auf frischer Tat ertappt
  • Bei Gefahr im Verzug
  • Bei Vorliegen zumindest eines Haftgrundes
  • Auf richterlichen Befehl (Haftbefehl)

Hinweis

Wenn die Ausstellung eines Haftbefehles nicht abgewartet werden kann, kann eine Festnahme auch ohne ihn erfolgen.

Innerhalb bestimmter Fristen muss eine Einvernahme der/des Festgenommenen stattfinden und über eine allfällige Untersuchungshaft oder Freilassung entschieden werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Festnahme (Verhaftung)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion