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Festnahme
Sinnverwandter Begriff: Verhaftung
Eine Festnahme ist eine Maßnahme gegen eine Person, die eine Freiheitsbeschränkung zur Folge hat. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorgenommen werden.
Voraussetzung:
- Die festzunehmende Person
- Ist verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben
- Wurde auf frischer Tat ertappt
- Bei Gefahr im Verzug
- Bei Vorliegen zumindest eines Haftgrundes
- Auf richterlichen Befehl (Haftbefehl)
Hinweis
Wenn die Ausstellung eines Haftbefehles nicht abgewartet werden kann, kann eine Festnahme auch ohne ihn erfolgen.
Innerhalb bestimmter Fristen muss eine Einvernahme der/des Festgenommenen stattfinden und über eine allfällige Untersuchungshaft oder Freilassung entschieden werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Festnahme (Verhaftung)" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion