Begriffe mit F

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Festnahme

Sinnverwandter Begriff: Verhaftung

Eine Festnahme (Verhaftung) ist eine Maßnahme gegen eine Person, die eine Freiheitsbeschränkung zur Folge hat. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorgenommen werden.

Voraussetzung:

  • Die festzunehmende Person
    • Ist verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben
    • Wurde auf frischer Tat ertappt
  • Bei Gefahr im Verzug
  • Bei Vorliegen zumindest eines Haftgrundes
  • Auf richterlichen Befehl (Haftbefehl)

Hinweis

Wenn die Ausstellung eines Haftbefehles nicht abgewartet werden kann, kann eine Festnahme auch ohne ihn erfolgen.

Innerhalb bestimmter Fristen muss eine Einvernahme der/des Festgenommenen stattfinden und über eine allfällige Untersuchungshaft oder Freilassung entschieden werden.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion