Ich mache den Führerschein Was ich beim Erwerb eines Führerscheins wissen muss, welche Führerscheinklassen es gibt und welche Strafen ich bekommen kann.
Wichtige Informationen über den Führerschein
Relevante Services für den Führerschein
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Führerschein
Sie müssen den Führerscheinantrag bei einer Fahrschule einreichen. Die Fahrschule können Sie innerhalb Österreichs frei wählen. Für den Erwerb des Führerscheins müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- theoretische und praktische Ausbildung,
- Mindestunterrichtsstunden,
- ärztliches Gutachten,
- Erste-Hilfe-Kurs sowie
- bestandene theoretische und praktische Fahrprüfung.
Mehr Info zu Allgemeines zum Führerscheinerwerb
Neben der Vollausbildung in der Fahrschule ist auch eine Vollausbildung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Ausbildungsfahrten möglich. Das ist der "L17", ein B-Führerschein mit 17 Jahren. Eine weitere erlaubte Variante ist die Mindestschulung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Übungsfahrten ("L"). Diese Übungsfahrten dürfen als Teil der Führerscheinausbildung mit z.B. Eltern, Verwandten, Freundinnen/Freunden als Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Es gibt dann noch die Möglichkeit, die Vollausbildung in der Fahrschule zu machen und Teile (6 Stunden) durch Übungsfahrten zu ersetzen.
Mehr Info zu L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren und behördlich bewilligten Übungsfahrten ("L")
Nein, Sie dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, die unter die Führerscheinklasse fallen, für die Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Es gibt die Führerscheinklassen A bis F. Wenn Sie zum Beispiel die Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B haben, dürfen Sie Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen fahren. Der Lenkplatz zählt nicht. Der Mopedführerschein gilt für die Klasse AM. Die Klassen A1, A2 und A umfassen verschiedene Motorräder.
Mehr Info zu Führerscheinklassen
Bei den Führerscheinklassen A und B gibt es nach der bestandenen Führerscheinprüfung noch eine zweite Ausbildungsphase mit Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings. Wenn Sie die nicht machen, kann Ihnen der Führerschein bis zur Absolvierung entzogen werden. Außerdem ist beim erstmaligen Erwerb der Führerschein in den ersten drei Jahren ein Führerschein auf Probe. Beim Probeführerschein gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wenn Sie sich nicht an die Grenze halten, werden Nachschulungen angeordnet und die Probezeit wird verlängert. Das gilt auch für andere schwere Verkehrsdelikte, z.B. Vorrangverletzung oder höhere Geschwindigkeitsübertretung.
Mehr Info zu Mehrphasenausbildung und Probeführerschein
Bei gültigen Papierführerscheinen ist bis 19. Jänner 2033 niemand zum Umtausch verpflichtet. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Denken Sie jedoch daran, dass auch Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bis 19. Jänner 2033 umgetauscht werden müssen. Das gilt auch dann, wenn dieses Ablaufdatum nicht auf dem Führerschein eingetragen ist.
Mehr Info zum Scheckkartenführerschein
Wer ein "Vormerkdelikt" begeht, hält sich nicht an bestimmte Verkehrsregeln. Die sind Teil eines Vormerksystems, das zum richtigen Verkehrsverhalten erziehen soll. Als ersten Schritt müssen Sie neben einer Geldstrafe mit einem Eintrag in das Führerscheinregister rechnen. Nach dem zweiten Delikt wird eine Maßnahme vorgeschrieben. Sie müssen beispielsweise ein Verhaltenstraining machen. Beim dritten Verstoß innerhalb des Beobachtungszeitraums (zwei Jahre) entzieht die Behörde den Führerschein für mindestens drei Monate.
Mehr Info zum Vormerksystem ("Punkteführerschein")
Unabhängig vom Vormerksystem gibt es einige schwere Verkehrsdelikte, bei denen Ihnen die Behörde sofort oder wenn Sie es nochmal machen, den Führerschein entzieht. Ein Delikt ist ein Verhalten, das unter Strafe steht. Das sind Verhalten wie z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Schnellfahren, Geisterfahrt auf der Autobahn, gefährliche Überholmanöver oder Straßenrennen. Den Führerschein können Sie je nach Schwere des Verkehrsdelikts mindestens zwölf Monate, aber auch kürzer verlieren. Zusätzlich können Geldstrafen verhängt, Nachschulungen oder Verkehrscoaching vorgeschrieben werden.
Mehr Info zum Führerscheinentzug – Delikte
Falls Sie einen Strafzettel aus dem Ausland bekommen, sollten Sie sich in jedem Fall informieren. In manchen Fällen werden ausländische Verkehrsstrafen in Österreich vollstreckt. Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist, dass der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und der Staat, in dem die bestrafte Person wohnt, ein nationales Gesetz dazu erlassen haben. Österreich und viele andere EU-Staaten haben das gemacht.
Mehr Info zu Verkehrsstrafen im Ausland
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie