Ich bin betroffen von einem Todesfall Welche Schritte man bei einem Todesfall machen muss, wie eine Bestattung organisiert wird und wie Hinterbliebene abgesichert werden.
Wichtige Informationen für den Todesfall
Relevante Services zum Todesfall
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Todesfall
Rufen Sie eine Ärztin/einen Arzt an und kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen. Das Bestattungsunternehmen kann normalerweise einige wichtige Schritte für Sie übernehmen. Mit dem Bestattungsunternehmen können Sie auch Fragen wie die Auswahl des Sarges, die Bestattung und die Traueranzeige ("Partentext") besprechen.
Mehr Info dazu, was bei einem Todesfall zu tun ist
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, gibt Ihnen die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Sonderurlaub. Das bedeutet, dass Sie vom Dienst freigestellt werden und trotzdem Gehalt bekommen. In Ihrem Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht, wie lange das ist. Dort steht auch, welche Todesfälle dazu gehören. Sie müssen Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber auf jeden Fall informieren, bevor Sie den Sonderurlaub wahrnehmen.
Mehr Info zum Sonderurlaub (→ USP)
Sterben Österreicherinnen/Österreicher im Ausland, informieren die Behörden des jeweiligen Landes meistens die österreichische Vertretungsbehörde vor Ort. Sie informiert dann das Außenministerium, welches in weiterer Folge die Angehörigen verständigt (außer sie wissen schon Bescheid). Die Vertretungsbehörde kann dabei helfen, die verstorbene Person nach Österreich zu bringen oder vor Ort zu bestatten. Der Transport ist nur möglich, wenn die Kosten dafür gedeckt sind. In der Regel übernehmen Reiseversicherungen diese Kosten, andernfalls müssen die Angehörigen für den Transport zahlen.
Mehr Info zum Todesfall im Ausland
Die Kosten einer Bestattung werden normalerweise von der Verlassenschaft bezahlt. Wenn kein Geld da ist, müssen die Angehörigen die Kosten tragen. Die Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Wenn die Kosten zu hoch sind, gibt es auch die Möglichkeit einer Armenbestattung.
Mehr Info zu den Kosten einer Bestattung und der Verlassenschaft
Wenn Sie als Ehepaar, eingetragene Partnerinnen/Partner oder in einer Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben, müssen Sie nicht aus der Wohnung der/des Verstorbenen ausziehen. Sie haben ein Wohnrecht in dieser Wohnung.
Mehr Info zur Absicherung von Hinterbliebenen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft