Strafen und Führerscheinentzug Wer Alkohol oder Drogen konsumiert und ein Fahrzeug lenkt oder rast, riskiert den Führerschein zu verlieren. Zusätzlich sind bestimmte risikofreudige Verhalten, die bestraft werden, Vormerkdelikte. Der Eintrag ins Führerscheinregister ist nur die erste Maßnahme im Vormerksystem.

Vormerksystem – Punkteführerschein

In Österreich gilt für Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen ein Vormerksystem. In diesem System sind bestimmte besonders risikofreudige Verhaltensweisen beim Fahren mit Kraftfahrzeugen als Vormerkdelikte festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel das Lenken eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wenn Sie ein Vormerkdelikt begehen, hat das Folgen:

  • 1. Mal: Vormerkung: Eintrag ins Führerscheinregister
  • 2. Mal: Maßnahme: z.B. Nachschulungen, Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining
  • 3. Mal: Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate

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Alkohol und Drogen am Steuer

Sie dürfen normalerweise nur ein Fahrzeug lenken oder starten, wenn Sie weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut haben. In bestimmten Fällen wird diese Grenze auf 0,1 Promille herabgesetzt. Wenn Ihr Bewusstsein durch Drogen beeinträchtigt ist, dürfen Sie auch kein Fahrzeug starten oder lenken. Bei Drogen gibt es keine Grenzwerte. Sie werden von einer Ärztin/einem Arzt untersucht. Für Alkohol und Drogen am Steuer werden Sie bestraft.

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Führerscheinentzug

Es gibt einige schwere Verkehrsdelikte, bei denen Ihnen die Behörde sofort oder wenn Sie die Tat nochmal begehen, den Führerschein entzieht. Ein Delikt ist eine besonders risikofreudige Handlung, die unter Strafe gestellt wird. Das kann z.B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss, Schnellfahren, Geisterfahrt auf der Autobahn, gefährlichem Überholmanöver oder Straßenrennen passieren. Der Führerscheinentzug kann je nach Delikt mindestens zwölf Monate, aber auch kürzer dauern. Zusätzlich können Geldstrafen verhängt, Nachschulungen oder Verkehrscoachings vorgeschrieben werden. Die Entziehungsdauer verlängert sich, wenn die Anordnungen nicht befolgt werden.
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Verkehrsstrafen im Ausland

Wenn Sie im Ausland mit einem Fahrzeug fahren und die Verkehrssicherheit gefährden, können Sie eine Strafe erhalten. Das betrifft z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Verstoß gegen die Gurtenpflicht, alkoholisiertes Fahren, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Falls Sie einen Strafzettel aus dem Ausland bekommen, sollten Sie sich in jedem Fall informieren. Ausländische Verkehrsstrafen können in Österreich vollstreckt werden. Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist, dass  

  • der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
  • der Staat, in dem die bestrafte Person wohnt

ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben. Österreich und viele andere EU-Staaten haben das gemacht.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie