Während der Pension Wer in Österreich in Pension ist, muss vieles beachten: Dabei geht es um wichtige Punkte beim Zuverdienst, der Pensionsanpassung, der Versteuerung der Pension und Meldepflichten.

Meldepflichten für Pensionisten

Pensionistinnen/Pensionisten und Antragstellerinnen/Antragsteller müssen bestimmte Meldepflichten erfüllen. Sie müssen zum Beispiel melden, wenn Sie eine Arbeit beginnen und wie viel Sie verdienen. Jede Änderung des Einkommens ist zusätzlich zu melden.
Mehr Infos zu Meldepflicht der Pensionisten

Zuverdienst während der Pension

Wieviel Sie während der Pension dazuverdienen können, hängt davon ab, welche Art der Pension Sie erhalten:

  • Wenn Sie in Alterspension sind, können Sie so viel dazuverdienen, wie Sie möchten. Es kann zu einer Pensionserhöhung kommen.
  • Wenn Sie in vorzeitiger Alterspension sind, dürfen Sie nicht mehr als 518,44 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) dazuverdienen. Wenn Sie die Grenze überschreiten und dadurch in der Pensionsversicherung versichert sind, bekommen Sie keine Pension mehr.
  • Wenn Sie eine Korridorpension beziehen, dürfen Sie nicht mehr als 518,44 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) dazuverdienen. Wenn Sie die Grenze überschreiten und dadurch in der Pensionsversicherung versichert sind, verlieren Sie Ihre Korridorpension.

Pensionsanpassung

Ab dem 1. Jänner 2024 werden die Pensionen wie folgt erhöht:

  • Wenn Ihr Gesamteinkommen aus der Pension bis 5.850 Euro beträgt, wird die Pension um 9,7 Prozent erhöht.
  • Wenn Ihr Gesamteinkommen aus der Pension über 5.850 Euro (Höchstbeitragsgrundlage 2023) liegt, wird die Pension um einen festen Betrag von 567,45 Euro erhöht.

Versteuerung der Pension

Einkommensteuer/Lohnsteuer

Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. von der Pensionsversicherung) sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Diese Einkünfte müssen versteuert werden und sind von der Einkommensteuer betroffen. Die Stelle, die die Pension auszahlt, behält die Lohnsteuer ein. Die Steuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Wenn jemand eine Pension bezieht, hat er Anspruch auf einen Absetzbetrag. Die Stelle, die die Pension auszahlt, berücksichtigt das automatisch.
Mehr Infos zur Einkommensteuer

Mehrere Pensionen

Wenn jemand mehrere Pensionen bekommt (außer eine Firmenpension), dann werden diese Bezüge zusammen versteuert. Die gemeinsame Versteuerung übernimmt die Stelle mit dem höchsten steuerpflichtigen Bezug. Falls jemand eine Firmenpension bekommt, muss man am Ende des Kalenderjahres eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Mehr Infos zur Versteuerung bei mehreren Pensionen

Zwischenstaatliche Behandlung von Pensionseinkünften

Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen in Österreich all jene Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich steuerlich erfasst werden, somit auch ausländische Pensionen. Da die Bestimmungen für Pensionseinkünfte nicht in jedem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einheitlich sind, ist das jeweiligen DBA zu beachten. Eine Übersicht über die von Österreich abgeschlossenen DBA findet sich auf der Seite des BMF. Die konkrete Einordnung ins zwischenstaatliche Steuerrecht von ausländischen oder österreichischen Pensionen im Ausland hängt zudem von der Art der Pensionen ab. Es wird empfohlen, steuerliche Expertinnen/Experten um Rat zu fragen.
Mehr Infos zu Pensionseinkünfte aus einem anderen EU/EWR-Staat oder einem Drittstaat

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz