Während der Pension Wer in Österreich in Pension ist, muss vieles beachten: Dabei geht es um wichtige Punkte beim Zuverdienst, der Pensionsanpassung, der Versteuerung der Pension und Meldepflichten.
Meldepflichten für Pensionisten
Pensionistinnen/Pensionisten und Antragstellerinnen/Antragsteller müssen bestimmte Meldepflichten erfüllen. Sie müssen zum Beispiel melden, wenn Sie eine Arbeit beginnen und wie viel Sie verdienen. Jede Änderung des Einkommens ist zusätzlich zu melden.
Mehr Infos zu Meldepflicht der Pensionisten
Zuverdienst während der Pension
Pensionsanpassung
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. von der Pensionsversicherung) sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Diese Einkünfte müssen versteuert werden und sind von der Einkommensteuer betroffen. Die Stelle, die die Pension auszahlt, behält die Lohnsteuer ein. Die Steuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Wenn jemand eine Pension bezieht, hat er Anspruch auf einen Absetzbetrag. Die Stelle, die die Pension auszahlt, berücksichtigt das automatisch.
Mehr Infos zur Einkommensteuer
Mehrere Pensionen
Wenn jemand mehrere Pensionen bekommt (außer eine Firmenpension), dann werden diese Bezüge zusammen versteuert. Die gemeinsame Versteuerung übernimmt die Stelle mit dem höchsten steuerpflichtigen Bezug. Falls jemand eine Firmenpension bekommt, muss man am Ende des Kalenderjahres eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Mehr Infos zur Versteuerung bei mehreren Pensionen
Zwischenstaatliche Behandlung von Pensionseinkünften
Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen in Österreich all jene Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich steuerlich erfasst werden, somit auch ausländische Pensionen. Da die Bestimmungen für Pensionseinkünfte nicht in jedem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einheitlich sind, ist das jeweiligen DBA zu beachten. Eine Übersicht über die von Österreich abgeschlossenen DBA findet sich auf der Seite des BMF. Die konkrete Einordnung ins zwischenstaatliche Steuerrecht von ausländischen oder österreichischen Pensionen im Ausland hängt zudem von der Art der Pensionen ab. Es wird empfohlen, steuerliche Expertinnen/Experten um Rat zu fragen.
Mehr Infos zu Pensionseinkünfte aus einem anderen EU/EWR-Staat oder einem Drittstaat
Weitere Informationen
- Pension
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
- Pensionsversicherung (→ PV)
- Einkommensteuertarif (→ USP)
- Doppelbesteuerungsabkommen (→ BMF)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz