E-Mobilität weiter gefördert
Auch 2024 gibt es bis zu 5.000 Euro beim Kauf eines E-Autos für Privatpersonen. Zusätzlich können Halterinnen/Halter von E-Autos weiterhin eingespartes CO2 verkaufen.
Nach den aktuellen Zahlen der Statistik Austria wurden im Jahr 2023 erstmals mehr E-Autos als Autos mit Dieselantrieb neu zugelassen. Reine E-Autos haben einen Anteil von 19,9 Prozent. Laut der zuletzt veröffentlichten Treibhausgas-Bilanz Österreich des Umweltbundesamtes sind die Emissionen im Verkehrssektor 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent gesunken.
Um die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich weiter zu senken, setzt das Klimaschutzministerium (BMK) die E-Mobilitätsoffensive gemeinsam mit den Automobil- und Zweiradimporteuren auch im Jahr 2024 fort.
Was wird 2024 gefördert?
Gefördert werden
- der Kauf von E-Autos für Privatpersonen mit bis zu 5.000 Euro
- private Ladeinfrastruktur mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern
- öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und
- der Kauf eines E-Motorrads mit bis zu 2.300 Euro.
Details zur E-Mobilitäts-Förderung finden Sie auf der Website der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter umweltfoerderung.at (→ KPC).
Ein Jahr "ePrämie"
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet, ihre Treibhausgasbelastung zu reduzieren. Eine Möglichkeit dafür ist der Handel und die Anrechnung erneuerbaren Stroms für E-Autos und der damit verbundenen CO2-Einsparung.
Seit Anfang 2023 können private Halterinnen/Halter von E-Autos die dafür bezogenen erneuerbaren Strommengen einmal jährlich per Vertrag an ein solches Unternehmen abtreten. Das Unternehmen fungiert dann als Zwischenhändlerin/Zwischenhändler und lässt die Strommengen beim Umweltbundesamt zertifizieren und damit handelbar machen. Im Gegenzug erhalten private Halterinnen/Halter von E-Autos als Verkaufserlös eine Art ePrämie, die von den Unternehmen auch häufig "E-Quote" oder "THG-Quote" genannt wird. Die Halterinnen/Halter müssen dafür bezogene Strommengen unter bestimmten Voraussetzungen entweder auf Basis genauer Aufzeichnungen erfassen oder eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr geltend machen. Letztere ist nur für in Österreich zugelassene, rein elektrisch betriebene, zweispurige Fahrzeuge möglich.
Tipp
Mit dem neuen Ladetarifkalkulator ladetarif.at der E-Control lässt sich abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der günstigste Ladetarif für das jeweilige Elektroauto finden.
Weitere Informationen zu Förderungen für Elektroautos und E-Mobilität finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.