Das Wahljahr 2025
Nach dem Höhepunkt der Nationalratswahl im Jahr 2024 stehen auch 2025 einige Landtags- und Gemeindewahlen an.
Den Start macht die Landtagswahl im Burgenland am 19. Jänner 2025. Ohne Wahlkarte kann im Burgenland bereits am vorgezogenen Wahltag (10. Jänner 2025) gewählt werden. Nach den Gemeindewahlen in Niederösterreich am 26. Jänner 2025 und in Vorarlberg am 16. März 2025 finden dann am 23. März 2025 die Gemeinderatswahlen in der Steiermark statt (die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen in der Steiermark tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft).
Hinweis
Im Herbst 2025 folgen schließlich die Wiener Wahlen (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen).
19. Jänner 2025: Burgenländischen Landtagswahl
Für die Wahlberechtigung bei der Burgenländischen Landtagswahl 2025 bilden die österreichische Staatsbürgerschaft und ein ("qualifizierter") Wohnsitz im Burgenland wichtige Voraussetzungen. Bei der Landtagswahl haben also im Burgenland lebende EU-Bürgerinnen/EU-Bürger kein Wahlrecht. Eine Wahlkarte kann bis spätestens 15. Jänner 2025 schriftlich (online) und bis 17. Jänner 2025, 12 Uhr persönlich bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
26. Jänner 2025: NÖ Gemeinderatswahlen
Bei den NÖ Gemeinderatswahlen 2025 werden bis auf ein wenige Ausnahmen die Gemeinderäte der niederösterreichischen Gemeinden gewählt. Eine Direktwahl der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gibt es in Niederösterreich nicht. Die Wahlberechtigung knüpft an einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich an. Wählen dürfen demnach neben Österreicherinnen/Österreichern auch sonstige EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Eine Wahlkarte kann bis 22. Jänner 2025 schriftlich (online) und bis 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr persönlich beantragt werden.
16. März 2025: Vorarlberger Gemeindewahlen
Bei den Vorarlberger Wahlen in die Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist grundsätzlich wahlberechtigt, wer seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat, und zwar neben Österreicherinnen/Österreichern auch sonstige EU-Bürgerinnen/EU-Bürger. Eine Wahlkarte kann bis 12. März 2025 schriftlich (online) und bis 14. März 2025, 12.00 Uhr persönlich beantragt werden.