Was sich 2025 gesetzlich ändert
Das Jahr 2025 bringt Änderungen beim Müllsammeln und Recycling, beim Homeoffice und das Ende des Amtsgeheimnisses.
Bereits zu Jahresbeginn treten einige gesetzlichen Neuerungen in Kraft wie das neue "Telearbeitsgesetz", das auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung "Telearbeit" (ehemals "Homeoffice") von überall ermöglicht, also nicht nur von zu Hause aus und das weitere Änderungen etwa beim Unfallversicherungsschutz nach sich zieht.
Einwegpfand und einheitliche Verpackungsmüllsammlung
Ab 1. Jänner 2025 werden Leicht- und Metallverpackungen bundesweit gemeinsam in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt. Neu ist das in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Burgenland, Steiermark und in Teilen Oberösterreichs. Damit ist ganz Österreich auf eine einheitliche Sammlung (→ VKS) umgestellt. Gleichzeitig wird in ganz Österreich das Einwegpfand für Kunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen eingeführt.
Recht auf Information statt Amtsgeheimnis
Ab September 2025 wird Bürgerinnen/Bürgern ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information gegenüber dem Staat eingeräumt (Informationsfreiheitsgesetz). Öffentliche Stellen sind darüber hinaus verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse über ein zentrales Informationsregister zu veröffentlichen. Das betrifft z.B. in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge. Ausnahmen gibt es für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern.
Tipp
Details zu "Gesetzlichen Neuerungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weitere Änderungen
- Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung von Einkommen – 5 Prozent auszugleichende Inflationsrate: Tarifstufen für 2025 (→ BMF)
- Valorisierung der Familienleistungen Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus und Kinderabsetzbetrag (Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2025): inflationsabhängige Erhöhung um 4,6 Prozent
- Pensionserhöhung 2025 (→ PV) um 4,6 Prozent
- Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 551,10 Euro
- Erhöhung der Preise für KlimaTicket und Vignette (Kfz)
- Anstieg des CO2-Preises von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne
- Ende des Stromkostenzuschusses (Strompreisbremse)
- Ab Jänner bzw. Oktober 2025: Keine Zusatzgebühren bei Echtzeitüberweisungen aufgrund einer EU-Verordnung