Was sich 2025 gesetzlich ändert

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Das Jahr 2025 bringt Änderungen beim Müllsammeln und Recycling, beim Homeoffice und das Ende des Amtsgeheimnisses.

Bereits zu Jahresbeginn treten einige gesetzlichen Neuerungen in Kraft wie das neue "Telearbeitsgesetz", das auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung "Telearbeit" (ehemals "Homeoffice") von überall ermöglicht, also nicht nur von zu Hause aus und das weitere Änderungen etwa beim Unfallversicherungsschutz nach sich zieht.

Einwegpfand und einheitliche Verpackungsmüllsammlung

Ab 1. Jänner 2025 werden Leicht- und Metallverpackungen bundesweit gemeinsam in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt. Neu ist das in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Burgenland, Steiermark und in Teilen Oberösterreichs. Damit ist ganz Österreich auf eine einheitliche Sammlung (→ VKS) umgestellt. Gleichzeitig wird in ganz Österreich das Einwegpfand für Kunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen eingeführt.

Recht auf Information statt Amtsgeheimnis

Ab September 2025 wird Bürgerinnen/Bürgern ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information gegenüber dem Staat eingeräumt (Informationsfreiheitsgesetz). Öffentliche Stellen sind darüber hinaus verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse über ein zentrales Informationsregister zu veröffentlichen. Das betrifft z.B. in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge. Ausnahmen gibt es für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern.

Tipp

Details zu "Gesetzlichen Neuerungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weitere Änderungen