EuGH: Deutsche Maut ist diskriminierend
Die deutsche Maut verstößt gegen EU-Recht, haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entschieden.
Die für 2020 geplante sogenannte „Infrastrukturabgabe“ hätte deutsche Bürgerinnen und Bürger aufgrund des Ausgleichs durch eine niedrigere Kfz-Steuer kaum belastet. Andere EU-Bürgerinnen und Bürger wären damit benachteiligt worden, was Österreich 2017 veranlasst hatte, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anzustoßen.
Der EuGH stellte in seinem Urteil am Dienstag, den 18. Juni 2019, fest, dass dies "eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt".
Der österreichische Verkehrsminister Andreas Reichhardt zeigte sich erfreut über das EuGH-Urteil: „Als überzeugter Europäer halte ich dieses Urteil im Sinn eines funktionierenden Binnenmarktes und fairen Wettbewerbs für ein richtiges Signal.“