Neuer ORF-Beitrag ab 2024

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Der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") ersetzt ab Jänner die bisherige GIS-Gebühr. Er wird pro Hauptwohnsitz, für einige Unternehmen und unabhängig vom Empfangsgerät fällig.

Der ORF-Beitrag ist pro Hauptwohnsitz (laut ZMR) zu bezahlen. Zahlungspflichtig sind auch Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.  Nebenwohnsitze sind vorm ORF-Beitrag ausgenommen. Er beträgt 15,30 Euro pro Monat. Dazu kommen noch (wie bisher auch) je nach Bundesland Länderabgaben in unterschiedlicher Höhe. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg heben keine derartige Landesabgabe ein. Der ORF-Beitrag ist von der Mehrwertsteuer befreit. Der Kunstförderungsbeitrag, der bisher gemeinsam mit der GIS-Gebühr eingehoben wurde, entfällt.

Tipp

Für Fragen hat die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, bis 31.12.2023 GIS) eine Service-Hotline eingerichtet: 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr). Weitere → Hilfe & Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website der OBS.

Anmeldung und Zahlung

Wer bereits Radio und/oder Fernseher angemeldet hat, der muss nichts weiter tun. Daten und Zahlungsart werden automatisch in das neue System übernommen. Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, muss sich eine volljährige Person bei der GIS → registrieren. Sie ist dann für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich. Zu Jahresbeginn übermittelt die ORF-Beitrag Service GmbH (GIS-Nachfolgefirma) jedenfalls eine Zahlungsaufforderung an alle Betroffenen. 

Befreiung vom ORF-Beitrag

Wenn jemand bereits von der GIS befreit ist, wird sie/er auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit. Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiter aufrecht. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Für die Befreiung ausschlaggebend ist weiterhin die "körperliche oder finanzielle Hilfsbedürftigkeit". Ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden. Antragsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:

  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld,
  • Studien-/Schülerbeihilfe,
  • Lehrlingsentschädigung,
  • Pflegegeld,
  • Pension,
  • Arbeitslosengeld, Mindestsicherung,
  • Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit).

Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS.

Neu

Ab 1. Jänner 2024 ist die Befreiung vom ORF-Beitrag für Lehrlinge möglich ist.