Reisepass abgelaufen – was nun?

Reisepass abgelaufen – was nun?
Foto: Gina Sanders - stock.adobe.com

Damit Ihnen und Ihrem Urlaub nichts mehr im Weg steht, kontrollieren Sie das Ablaufdatum Ihres Reispasses. Sollte dieser abgelaufen sein und ein Neuer nicht rechtzeitig beantragt werden können, bedeutet das nicht gleich das Ende Ihrer Reise. Hier zählen wir Ihre Möglichkeiten auf:

Zum Reisepass in fünf Werktagen

Grundsätzlich sind Reisepässe in Österreich zehn Jahre gültig und können nicht verlängert werden. Wer einen Neuen benötigt, kann diesen im Inland bei jeder Passbehörde – unabhängig vom Wohnsitz – während der Öffnungszeiten, ohne Termin beantragen. Auch einige Gemeinden nehmen Reisepassanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Behörde weiter. Dies gilt jedoch nur für Gemeindemitglieder.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Außerdem muss jeder Antragsteller persönlich unterschreiben. Der Reisepass kostet 75,90 Euro.

Die Zustellung erfolgt üblicherweise innerhalb von fünf Arbeitstagen. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Welche Voraussetzungen benötige ich für den Antrag?
  • Die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Je nachdem, ob der alte Reisepass mitgebracht wird, sind unterschiedliche Unterlagen für den neuen Reisepass vorzulegen.
  • Ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist und den EU-Passbildkriterien entspricht.
Zum Expresspass innerhalb weniger Werktage

Für den Expresspass gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den regulären Reisepass. Er kostet 100 Euro. Für die Zustellung können Sie mit zwei bis drei Werktagen rechnen.

Zum Expresspass innerhalb eines Werktages

Sollten Sie es eilig haben, empfiehlt sich der Ein-Tages-Expresspass. Dieser gilt als regulärer Reisepass, der bereits am nächsten Werktag per Botendienst zugestellt wird. Auch hier gelten die gleichen Voraussetzungen. Kostenpunkt: 220 Euro.

Zum Notpass in wenigen Stunden

Für besonders dringende Fälle gibt es auch Notpässe. Diese werden nach denselben Kriterien wie der reguläre Pass ausgestellt, unterscheiden sich aber in der Farbe und Gültigkeitsdauer. Der cremefarbene Notpass ist zwar schneller zu erhalten, jedoch teurer und kürzer gültig (maximal ein Jahr).

Um einen Notpass zu beantragen, benötigen Sie den Nachweis eines dringenden Grundes, wie zum Beispiel:

  • Sie stehen vor einer wichtigen und/oder unaufschiebbaren Reise und verfügen vorübergehend nicht über Ihren Reisepass, oder
  • der Zeitraum, innerhalb dessen der Reisepass benötigt wird, reicht nicht aus, um einen neuen maschinenlesbaren Reisepass auszustellen, oder
  • die Abgabe von Fingerabdrücken der Finger einer oder beider Hände ist vorübergehend nicht möglich.

Die Anfragen für einen Notpass können Sie auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst stellen.

Das einzige Hindernis auf dem Weg zum Notpass: Sollten Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde nicht verfügbar sein, muss die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Standesamts- bzw. Staatsbürgerschaftsbehörden einholen können. Das verlängert die Wartezeit.

Achtung ist trotzdem geboten: Mit einem Notpass darf man nicht in alle Staaten einreisen. In einigen Ländern müssen für die Einreise mit einem Notpass zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die USA verlangen etwa ein Visum. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen bei der jeweiligen Botschaft des Einreiselandes die Informationen einzuholen.

Was kostet der Notpass?

Für Erwachsene kostet ein Notpass 75,90 Euro, für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr 30 Euro. Als erster Pass eines Kindes ist der Notfallpass gratis, zumindest bis zum 2. Lebensjahr.

Reisepass für Minderjährige

Seit 2009 müssen auch Minderjährige in Österreich eigene Reisedokumente vorweisen können, wenn sie ins Ausland verreisen. Es gibt keine Miteintragungen im Reisepass der Eltern mehr.

Reisepässe für Minderjährige können bei jeder Passbehörde in ganz Österreich unabhängig vom Wohnsitz beantragt werden. Die Zustellung des Dokuments erfolgt üblicherweise innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post.

Die Reisepässe für Minderjährige unter 18 Jahren haben eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer:

  • Kind unter zwei Jahren: zwei Jahre
  • Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Ein Reisepass für ein minderjähriges Kind muss von seinen Eltern bzw. von seinen gesetzlichen Vertretern persönlich beantragt werden. Sind die Eltern verheiratet, hat jeder Elternteil dieses Recht. Falls die Eltern geschieden sind, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der die gesetzliche Obsorge hat. Ist das Kind unehelich geboren, ist meist die leibliche Mutter dazu gesetzlich berechtigt. Auch das Kind muss persönlich dabei sein, dies ist zur Prüfung seiner Identität notwendig. Bei Kindern ab 12 Jahren werden auch die Fingerabdrücke elektronisch eingescannt.

Wird der alte Reisepass des Kindes bis zur Zustellung des neuen Dokumentes gebraucht, kann er noch zeitlich begrenzt gültig bleiben.

Vorschriften

Achtung: In manchen Ländern gelten besondere Einreisevorschriften für Minderjährige. Reist ein Kind allein oder mit einer nicht Obsorge berechtigten Person, ist womöglich eine auf Englisch abgefasste Zustimmungserklärung mit Unterschriften der Obsorgeberechtigten sowie einer Beglaubigung durch ein österreichisches Gericht oder einen Notar vorzulegen.

Reist das Kind mit nur einem Obsorgeberechtigten, empfiehlt sich eine Einverständniserklärung des jeweils anderen Elternteils. Muster für solche Einverständniserklärungen finden sich auf der Homepage des ÖAMTC. Über die Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde kann man sich auf der Website des Außenministeriums informieren.

Verreist das Kind mit dem Flugzeug, sollte man sich sicherheitshalber auch über die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft vorab auf der Website des Unternehmens informieren.