Sicher durch den Zoll: Das müssen Sie beachten
Wer nimmt sich nicht gerne ein Souvenir als Andenken an den Sommerurlaub mit? Bei der Einfuhr ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht jedes Souvenir kommt durch den Zoll. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos rund um die Einfuhr von Waren aus dem Ausland zusammengestellt.
Grundsätzlich wird bei der Einfuhr von Waren zwischen einer Einfuhr aus EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten unterschieden.
Einreise aus EU-Staaten
Sie machen in diesem Jahr Urlaub in der EU oder Städtetrips in eine der Hauptstädte. Dann dürfen Sie im Reisegepäck Waren zollfrei aus dem EU-Ausland mitnehmen, wenn es Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. den Ihrer Haushaltsangehörigen sind.
Waren, die in der EU gekauft werden, sind im „freien Verkehr“. Die Steuern (Umsatzsteuer oder Verbrauchersteuer) wurden in dem EU-Land erhoben, in dem die Ware gekauft wurde. Diese Abgaben müssen nur einmal bezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen bei neuen Fahrzeugen, Tabakwaren und alkoholischen Getränken.
Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Wenn Sie sich in diesem Jahr für ein Reiseziel in Übersee oder im fernen Osten entschieden haben, dann müssen Waren, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind gemeldet werden oder eine Freigrenze von 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für alle anderen Reisenden für Waren übersteigen. Viele Waren unterliegen auch gesonderten Einfuhrverboten und -beschränkungen.
Mit Waren, die deklariert werden müssen, benutzt man den so genannten „Zollkanal“. Das ist ein spezieller Ausgang für Reisende, die Waren einführen und melden wollen. Bei der Anmeldung bezahlt man den Zoll und sonstige Eingangsabgaben (beispielsweise die in Österreich geltende Umsatzsteuer). Hier geht man bei der Berechnung meist vom Kaufpreis aus.
Gesonderte Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen, sowohl bei der Einreise aus EU als auch Nicht-EU-Staaten, gibt es unter anderem bei Pflanzen, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Waffen und auch bei Tieren. Hierfür können Sie sich vor Ihrem Urlaubsantritt nach den aktuellen Einfuhrbestimmungen bei der Zentralen Auskunftsstelle Zoll oder Ihrem Zollamt erkundigen.
Artenschutz für Tiere und Pflanzen
Sie spazieren durch den Markt in Phuket und entdecken eine seltene Muschel. In diesem Fall ist Vorsicht geboten, denn zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten gelten artenschutzrechtliche Beschränkungen im Reiseverkehr. Über 30.000 Tier- und Pflanzenarten, darunter auch Muscheln, Schnecken, Korallen und Felle sind inzwischen geschützt. Viele Gegenstände, die für Sie wie einzigartige Souvenirs aussehen, dürfen nur mit entsprechenden CITES Ein- und Ausfuhrgenehmigungen legal mitgebracht werden. Detaillierte Regelungen für bestimmte Pflanzen- und Tierarten finden Sie auf „Species+“.
Einfuhr von Barmitteln
Sollten Sie vielleicht ein luxuriöses Reiseziel ansteuern und gerne auf Bankomat und Kreditkarte verzichten, beachten Sie, dass bei der Einreise mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln in der Höhe von 10.000 Euro diese angemeldet werden müssen.
Reisen mit Heimtieren
Sie haben Sich im Urlaub mit der streunenden Katze vor Ihrem Hotel angefreundet und möchten diese gerne mitnehmen? Dann beachten Sie, dass Hunde, Katzen oder etwa Vögel Krankheiten einschleppen können und deswegen im Reiseverkehr Veterinärregelungen unterliegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mitnahme von Tieren aus dem Urlaub unmöglich ist. Wenn die Tiere vor der Reise untersucht werden und es sichergestellt wird, dass sie gesund sind und die erforderlichen Impfungen durchgeführt wurden, dann steht Ihrem neuen Haustier nichts im Wege. Wenn Sie bereits ein Haustier haben und mit diesem verreisen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen im Urlaubsort informieren. Auch bei der Rückkehr nach Österreich werden vom Zoll Kontrollen durchgeführt.
Kontrollen
Zollkontrollen im Reiseverkehr gibt es weiterhin. Sie werden an der Grenze zu Nicht-EU-Staaten ständig und an der Grenze zu EU-Staaten durchgeführt. Auch mobile Kontrollen im Inland sind möglich. Die Zollkontrollen haben beispielsweise die Bekämpfung von Schmuggel oder Produktpiraterie bzw. den Schutz von Umwelt und Gesundheit zum Ziel.