Verbrechensbekämpfung effektiv

Verbrechensbekämpfung effektiv
Foto: BKA/Regina Aigner

Taskforce Strafrecht erarbeitete Gesetzespakete: Umfassende Strafrechtsreform zielt auf Prävention durch strengere Strafen, Opferschutz und Täterarbeit. Inkrafttreten ab 1. Jänner 2020.

Die Taskforce Strafrecht hat unter der Leitung von Innenstaatssekretärin Karoline Edtstadler 24 Gesetzesänderungen erarbeitet. „Wir stehen für null Toleranz, wenn es um Gewalt- und Sexualverbrechen geht“, so Edtstadler. „Dieser breit aufgestellte und ressortübergreifende Prozess ist in diesem sensiblen Bereich erstmalig.“

Strengere Strafen, verbesserter Opferschutz und aktive Täterarbeit, inklusive einer verbesserten Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, aber auch Opferschutzeinrichtungen führen zu mehr Effizienz bei der Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen.

Zusammen zum Erfolg

Unter Einbindung von sieben Ministerien und Mitarbeit von 120 Experten hat die Taskforce Strafrecht innerhalb eines Jahres jene 24 Gesetze identifiziert, die einer Änderung bedürfen und die entsprechenden Gesetzesentwürfe vorgelegt. Die Änderungen betreffen zahlreiche Gesetzestexte etwa im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafgesetzbuch, aber auch Gesetze im Gesundheitsbereich. So werden Bestimmungen, die geeignet sind, Täter zu schützen, in bestimmten Fällen aufgehoben, zum Beispiel die ärztliche Schweigepflicht oder der Datenschutz, wenn dieser der Zusammenarbeit von Behörden entgegensteht. Mindeststrafen werden angehoben, etwa im Fall von Vergewaltigung. Schwere Traumatisierung nach Gewalt- und Sexualdelikten gilt zukünftig als Erschwerungsgrund, ebenso wie Taten von Volljährigen gegen Minderjährige oder gegen Angehörige. Herabgesetzte Strafrahmen für junge Erwachsene werden gestrichen.

Prävention hat Vorrang

Die Verhinderung von Gewalt hat Priorität: Es werden beispielsweise Gewaltinterventionszentren (GIZ) eingerichtet. Gefährder müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach der Wegweisung dort melden und innerhalb von weiteren 14 Tagen eine Gewaltpräventionsberatung absolvieren. Gefährder müssen dies selbst finanzieren. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen bis zu 5.000 € bzw. Gefängnisstrafen. „Im Laufe des vergangenen Jahres hat es eine Vielzahl an tragischen und dramatischen Ereignissen im Zusammenhang mit Gewaltausübung gegen Frauen gegeben, weshalb wir alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, dieser negativen Entwicklung den Kampf anzusagen", so Innenminister Herbert Kickl.

Die Opfer stärken

Erst der Dreiklang der Maßnahmen – Erhöhung der Strafen, Opferschutz und Täterarbeit – ermöglicht die effiziente Verbrechensbekämpfung, die das Ziel der Reformen ist. Um Opfer zu schützen, wird die Polizeiarbeit erleichtert. Erstmals wird beispielsweise ein generelles Annäherungsverbot bis auf 50 Meter eingeführt. Die Zusammenarbeit der Behörden wird verbessert. Zum Zweck des vorbeugenden Schutzes vor zukünftig zu erwartenden gefährlichen Angriffen wird die Behördenzusammenarbeit erleichtert. „Um einen wirklichen Opferschutz und den Rückgang von Verbrechen zu erreichen, ist die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie die gesamthafte Betrachtung der Bereiche Strafrecht, Verbesserung des Opferschutzes und Ausbau der Täterarbeit von enormer Bedeutung. Und genau das haben wir durch die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts, im Rahmen der Task Force, erreicht“, sagt Justizminister Josef Moser. 

Die Gesetze sollen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.