Was sich 2024 gesetzlich ändert
Das Jahr 2024 bringt unter anderem Änderungen beim Wahlrecht, im Verkehr und bei Förderungen und Steuern.
Wahlrechtsreform
Im Jahr 2024 wird gewählt! Auf Bundesebene finden die Europawahl und die Nationalratswahl statt. Durch die Wahlrechtsreform werden unter anderem Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Ab 2028 muss der Zugang zu allen Wahllokalen, inklusive Wahlzelle, barrierefrei sein. Außerdem wird die Wahlkartenlogistik neu strukturiert. Als Teil davon sollen Briefwahlkarten am Tag der Wahl bereits ausgezählt werden und nicht erst am Tag darauf. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde sofort mittels Briefwahl wählen zu können.
Neuerungen im Verkehr
Mit der neuen Autobahnvignette 2024 gibt es ab sofort die Möglichkeit, eine 1-Tages-Vignette für 8,60 Euro zu kaufen. Diese ist nur online erhältlich und gilt sofort ab Kauf. Es ist auch möglich, einen späteren Gültigkeitszeitpunkt zu wählen. Die neue Raserregelung sorgt dafür, dass ab März 2024 bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen (im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb mehr als 70 km/h) Autos vorläufig beschlagnahmt werden können. Als letzte Konsequenz kann die Behörde ein Auto unter bestimmten Voraussetzungen z.B. bei Wiederholungsgefahr auch für verfallen erklären und versteigern. Dies gilt nur dann, wenn das Auto im Eigentum der rasenden Person steht.
Sonstige Neuerungen in Kürze
- Mit 15. Jänner werden alle E-Cards ohne Fotos gesperrt. Ausgenommen davon sind unter 14- und über 70-Jährige.
- Das Frauenpensionsalter wird schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben.
- Der CO2-Preis steigt auf 45 Euro pro Tonne.
- Das Klimaticket gibt es ab 2024 einmalig zum 18. Geburtstag kostenlos. Es kann innerhalb von drei Jahren abgeholt und eingelöst werden.
- Auch im neuen Jahr wird der Kauf eines privaten E-Autos mit bis zu 5.000 Euro, Ladekabel bzw. Wallboxen mit bis zu 600 Euro gefördert.
- Durch die Aktion “Raus aus Öl und Gas“ werden bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten ersetzt.
- Photovoltaik-Anlagen, bis zu einer Leistung von 35 KWp, sind seit 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit.
- Der Entlastungsrechner des BMF, ermöglicht es die persönliche Steuerentlastung für 2024 durch die Abschaffung der kalten Progression zu errechnen.
- Die Spendenabsetzbarkeit wurde auf den gesamten gemeinnützigen Bereich ausgeweitet.
Tipp
Weitere Details zu "Gesetzlichen Neuerungen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.