Ich möchte als ausländischer Staatsangehöriger in Österreich leben Was muss ich tun, wenn ich in Österreich für eine Weile bleiben oder mich für länger niederlassen möchte? Kann ich meine Familie mitnehmen?

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Wichtige Informationen für ausländische Staatsangehörige in Österreich

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Aufenthalt in Österreich

Sie dürfen bis zu drei Monate in Österreich bleiben. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel. In den ersten drei Tagen müssen Sie sich in Österreich bei der Meldebehörde anmelden. Wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten, können Sie Ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nutzen. Dafür müssen Sie z.B. in Österreich arbeiten oder eine Ausbildung machen. Sie müssen Ihren längeren Aufenthalt innerhalb von vier Monaten ab der Einreise nach Österreich der Aufenthaltsbehörde anzeigen. Sie bekommen dann von der Behörde eine "Anmeldebescheinigung", die Sie verpflichtend beantragen müssen. Wenn Sie Ihren Aufenthalt nicht anzeigen, können Sie trotzdem in Österreich leben. Aber Sie müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Nach fünf Jahren in Österreich können Sie eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" beantragen. Enge Angehörige haben meist auch ein Aufenthaltsrecht.
Mehr Info zur Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts und zum unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht in den FAQ

Bürgerinnen/Bürger eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz dürfen sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie arbeiten in Österreich (selbstständig oder unselbstständig).
  • Sie und Ihre Familienangehörigen sind finanziell abgesichert und krankenversichert.
  • Sie machen eine Ausbildung in einer Schule oder Bildungseinrichtung in Österreich. Außerdem sind sie und die Familienangehörigen finanziell abgesichert und krankenversichert.
  • Sie sind enge Familienangehörige/enger Familienangehöriger einer solchen Person.

Mehr Info zu EWR-Bürgern bzw. Schweizern: Einreise, Aufenthalt und Niederlassung in der EU

Sie sind Drittstaatsangehörige/Drittstaatsangehöriger, d.h. keine Bürgerin/kein Bürger eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz. Wenn Sie in Österreich arbeiten wollen, brauchen Sie in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, der das erlaubt. Für einen Aufenthaltstitel müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen den Aufenthaltstitel meist vor der Einreise nach Österreich bei der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Ausland beantragen. Für Personen mit besonderen beruflichen Qualifikationen gibt es z.B. den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte". 
Mehr Info zu Aufenthaltstiteln

Sie sind Drittstaatsangehörige/Drittstaatsangehöriger, d.h. keine Bürgerin/kein Bürger eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz. Sie brauchen daher meist einen Aufenthaltstitel. Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur vergeben, wenn Sie während des Aufenthalts allgemeine Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. folgende:

  • Ausreichende Unterhaltsmittel
  • Krankenversicherung, die alle Risiken ausschließt
  • Ortsübliche Unterkunft
  • Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit

Darüber hinaus sind spezielle Voraussetzungen an die einzelnen Aufenthaltstitel geknüpft. 

Mehr Info zu allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Aufenthaltstiteln

Wenn Sie in Österreich arbeiten wollen, brauchen Sie in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, die das erlauben. Mit besonderen beruflichen Qualifikationen oder einem Mangelberuf bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte". Dafür müssen Sie je nach Variante dieses Aufenthaltstitels eine bestimmte Mindestpunkteanzahl erreichen. Punkte gibt es zum Beispiel für Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse. Die Rot-Weiß-Rot – Karte gilt zunächst grundsätzlich für zwei Jahre und berechtigt Sie, in Österreich für eine bestimmte Arbeitgeberin/einen bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Falls Sie eine besonders hochqualifizierte Akademikerin/ein besonders hoch qualifizierter Akademiker mit hohem Bruttogehalt sind, könnte für Sie auch die "Blaue Karte EU" als Aufenthaltstitel in Frage kommen. Mit diesem Aufenthaltstitel dürfen Sie zunächst ebenfalls für bis zu zwei Jahre in Österreich bleiben und für eine bestimmte Arbeitgeberin/einen bestimmten Arbeitgeber arbeiten. Als zu erfüllende Kriterien zählen neben der Ausbildung eine Zusage für einen hochqualifizierten Job für mindestens ein Jahr und hohes Einkommen. 
Wer einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" oder "Blaue Karte EU" hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" beantragen. Damit ist ein längerfristiger Aufenthalt in Österreich möglich. 
Mehr Info zur Rot-Weiß-Rot – Karte und zur Blauen Karte EU

Mit dem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" dürfen Sie als Drittstaatsangehörige unbefristet in Österreich bleiben und unbeschränkt arbeiten. Neben den allgemeinen Voraussetzungen gelten dafür besondere Voraussetzungen. Sie müssen in der Regel

  • in den letzten fünf Jahren tatsächlich und ständig in Österreich gelebt,
  • gut Deutsch gelernt und sich Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung angeeignet haben (Modul 2 der Integrationsvereinbarung) und
  • schon einen bestimmten Aufenthaltstitel haben. 

Das Aufenthaltsrecht ist unbefristet, muss aber in Kartenform (Scheckkartenformat) alle fünf Jahre erneuert werden. Der Aufenthaltstitel erlischt, wenn Sie sich länger als zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb des EWR aufhalten. In bestimmten Situationen braucht es dafür 24 aufeinander folgende Monate. Das Aufenthaltsrecht wird gegenstandslos, wenn Sie seit sechs Jahren nicht mehr in Österreich niedergelassen sind.  

Mehr Info zu Daueraufenthalt EU

Mitglieder der Kernfamilie einer Österreicherin/eines Österreichers können den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" beantragen und dürfen damit in Österreich für eine gewisse Zeit leben und unbeschränkt arbeiten. Zur Kernfamilie gehören z.B. unverheiratete Kinder unter 18 Jahren oder die Ehefrau/der Ehemann. Die Person, die ihre Angehörigen nach Österreich holt ("zusammenführt"), muss dauerhaft in Österreich wohnen. 

Im Falle eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts der zusammenführenden Person haben bestimmte enge Angehörige aus Drittstaaten in der Regel automatisch das Recht, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Das wird mit einer Aufenthaltskarte dokumentiert. 

Angehörige von Menschen mit einem Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" können als Aufenthaltstitel eine "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" beantragen. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt sie für eine gewisse Zeit in Österreich zu leben und arbeiten. Es gibt noch weitere mögliche Aufenthaltstitel wie z.B. die "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" oder die "Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft". Mit diesen Aufenthaltstiteln bekommen Angehörige ein Aufenthaltsrecht, dürfen aber meist nicht in Österreich arbeiten. Ausnahmen gibt es für bestimmte Fälle der "Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft“. 

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Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres