Ich will ein neues Zuhause erwerben Was muss ich beim Kauf einer Wohnung beachten? Welche Möglichkeiten habe ich beim Mieten einer Wohnung? Welche Verpflichtungen und Rechte habe ich als Mieterin/Mieter?

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Wichtige Informationen rund um den Kauf oder die Miete einer Wohnung

Häufig gestellte Fragen rund um die Themen Wohnungskauf und Wohnungsmiete

  • Finanzierung klären: Wenn Sie für den Wohnungskauf einen Kredit brauchen, vergleichen Sie mehrere Kreditangebote, um den günstigsten Kredit zu finden.
  • Vertrag unterschreiben: Käuferin/Käufer und Verkäuferin/Verkäufer unterzeichnen den Kaufvertrag. Die Notarin/der Notar beglaubigt den Kaufvertrag.
  • Kaufpreis bezahlen: Der Kaufpreis wird von der Bank der Käuferin/des Käufers entweder auf das Treuhandkonto des Notariats oder direkt an die Verkäuferin/den Verkäufer überwiesen.
  • Pfandrecht im Grundbuch eintragen: Um Wohnungskredite abzusichern, verlangen Banken meistens ein Pfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Eine Notarin/ein Notar beglaubigt das Pfandrecht und die Bank lässt es im Grundbuch eintragen. ACHTUNG: Für das Pfandrecht werden 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts an Gebühren fällig, die jedoch oft bereits in der Kreditsumme enthalten sind.
  • Grunderwerbsteuer bezahlen: Für die Übertragung des Eigentums an der Wohnung fällt Grunderwerbsteuer (in der Regel 3,5 Prozent vom Kaufpreis) an. Die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel die Käuferin/der Käufer.
  • Neue Eigentümerin/neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen: Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, bekommt die Käuferin/der Käufer bzw. das Notariat die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Käuferin/der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Nur mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Käuferin/der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch betragen 1,1 Prozent des Kaufpreises.

Es gibt auch Eigentumswohnungen im geförderten Wohnbau. Diese geförderten Wohnungen werden nach dem Prinzip gebaut, dass die Kosten gedeckt werden. Der Bauträger kann sie nicht zum freien Marktpreis verkaufen.

Für geförderte Wohnungen gewährt das jeweilige Bundesland Fördermittel. Diese Fördermittel werden von den Käuferinnen/den Käufern übernommen und abbezahlt.

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer geförderten Wohnung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Allgemeinen darf das Nettoeinkommen aller Personen, die in die Wohnung einziehen, eine gewisse Grenze nicht überschreiten und die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Mehr Info zu geförderten Eigentumswohnungen

Um sich für eine Gemeindewohnung anzumelden, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen in jeder Gemeinde. Im Allgemeinen bekommen nur Menschen mit geringem oder keinem finanziellen Einkommen eine Gemeindewohnung. Diejenigen, die einen Antrag stellen möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Hauptwohnsitz für eine bestimmte Zeit in der jeweiligen Gemeinde

Mehr Info zu Gemeindewohnungen

Alle gemeinnützigen Bauvereinigungen in Österreich sind Mitglied des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband (GBV). Auf der Website des GBV finden Sie eine → Liste aller Mitglieder des Verbandes, in der Sie nach Name oder Bundesland filtern können.

Bevor Sie und Ihre Mitbewohnerinnen/Mitbewohner zusammen in eine Wohnung ziehen, sollten Sie unbedingt mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter darüber sprechen.

Im Mietvertrag können entweder alle Mitbewohnerinnen/Mitbewohner als Hauptmieterinnen/Hauptmieter aufscheinen oder nur eine Hauptmieterin/ein Hauptmieter schließt den Mietvertrag mit der Vermieterin/dem Vermieter ab. Die anderen Mitbewohnerinnen/Mitbewohner bekommen Untermietverträge.

In Wohngemeinschaften gibt es oft eine Hauptmieterin/einen Hauptmieter und einen oder mehrere Untermieterinnen/Untermieter. Grundsätzlich darf jede Hauptmieterin/jeder Hauptmieter in Österreich untervermieten, solange sie/er selbst in der Wohnung wohnt und der Mietpreis für die Untermieterin/den Untermieter nicht deutlich zu hoch ist.

Mit einem Untermietvertrag haben Sie als Hauptmieterin/Hauptmieter eine Absicherung, falls eine Untermieterin/ein Untermieter die Miete nicht bezahlt oder spontan ausziehen will.

Bevor Sie Ihre Wohnung an Touristen vermieten, sollten Sie Ihren Mietvertrag prüfen. Der Mietvertrag kann eine Untervermietung ohne Genehmigung der Vermieterin/des Vermieters verbieten. In Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen ist die Untervermietung in der Regel nicht erlaubt.

Wenn eine Untervermietung erlaubt ist, müssen Sie trotzdem das Mietrechtsgesetz beachten. Vermieterinnen/Vermieter können den Vertrag kündigen, wenn

  • die gesamte Wohnung untervermietet und offenbar von der Mieterin/dem Mieter nicht benutzt wird (ausnahmsweise kein Kündigungsgrund bei bloß vorübergehender Abwesenheit, z.B. für einen Auslandsaufenthalt oder zu Ausbildungszwecken) oder
  • gegen einen unverhältnismäßig hohen Untermietzins teilweise untervermietet wird.

Wenn das Mietrecht nicht greift (z.B. bei Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Geschäftsräumlichkeiten), dürfen Sie die Wohnung untervermieten. Sie dürfen sie nur nicht vermieten, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde. Es kann sowohl die gesamte Wohnung als auch nur ein Teil dieser untervermietet werden. Je nach Art und Umfang Ihrer Vermietungstätigkeit müssen Sie möglicherweise ein Gewerbe anmelden.
Mehr Info zu Wohnung an Touristen vermieten

Auf Ihre Einnahmen aus der Vermietung zu touristischen Zwecken müssen Sie ab einem gewissen Betrag Steuern zahlen. Im Allgemeinen gelten Ihre Einnahmen als steuerpflichtiges Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt. Der Einkommensteuersatz für die ersten 12.816 Euro (im Jahr 2024, 11.693 Euro im Jahr 2023) Einkommen beträgt 0 Prozent. Bei Einkommen über diesem Betrag steigt der Steuersatz stufenweise. Bei Umsätzen von mehr als 35.000 Euro sind Sie außerdem verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen.

Grundsätzlich braucht jede Person, die in Österreich regelmäßig eine selbstständige Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt, eine Gewerbeberechtigung. Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel das Vermieten von privaten Zimmern.
Mehr Info zu Zimmervermietung und Gewerberecht

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Ich wohne bald in einem neuen Zuhause

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zum Thema Wohnen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Justiz