Ich wohne bald in einem neuen Zuhause Woran muss ich bei einem Umzug denken, was muss ich organisieren und muss ich mich bei einer Behörde melden?

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Wichtige Informationen für Umzüge

Relevante Services zum Melden

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Umzug

Unterkünfte sind Räume, die Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Das kann z.B. ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus sein.

Vor dem Umzug müssen Sie einiges erledigen. Sie müssen rechtzeitig Ihren alten Mietvertrag kündigen. Außerdem müssen Sie Verträge für Energie und Strom, Telefon/Internet oder Radio und Fernsehen (OBS) bzw. Kabelanschluss kündigen oder ändern. Wichtig ist auch, dass Sie einen Nachsendeauftrag für die Post einrichten und Ihre Haushaltsversicherung informieren. Vergessen Sie nicht, selbst den Strom-Zählerstand bei Ihrer alten Wohnung abzulesen, den Zustand der Wohnung zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren und einen Termin für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren.
Mehr Info zu Vor dem Umzug – Checkliste

Nach dem Umzug müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz bei der Behörde anmelden. Anmelden müssen Sie auch Ihre Kinder unter 18, die mit Ihnen gemeinsam dort leben. Ab- oder Ummeldungen sind möglicherweise auch für ein Auto oder im Haushalt lebende Hunde notwendig. Informieren Sie auch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber oder eventuell die Schule Ihrer Kinder über die Änderung Ihrer Wohnadresse. Auch Versicherungen, Banken oder das Finanzamt sollten Sie über einen neuen Wohnsitz informieren. Und denken Sie daran, falls Sie es nicht schon erledigt haben, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu bestellen.
Mehr Info zu Nach dem Umzug – Checkliste

Wenn Sie in eine andere Wohnung, ein Haus oder eine sonstige Bleibe einziehen, müssen Sie eine Anmeldung bei der Behörde vornehmen. Anmelden müssen Sie auch Personen unter 18 Jahren, die dort gemeinsam mit Ihnen leben. Das gilt auch, wenn sie von dort wieder ausziehen oder Ihren Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz ändern oder umgekehrt.
Mehr Info zur An- und Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Meldebestätigung können Sie für sich selbst oder Kinder unter 18 Jahren, die mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt leben, beantragen. Eine einfache Meldebestätigung bestätigt, dass Sie oder Ihre Kinder angemeldet sind, seit wann und wo. Zusätzlich gibt es eine Auskunft aus historischen Meldeunterlagen. Sie beinhaltet auch früheren Anmeldungen und dazugehörige Abmeldungen. Die Auskunft aus historischen Meldeunterlagen muss direkt bei der Meldebehörde beantragt werden. Manche Meldebehörden (z.B. Wien) stellen eine Beantragung auch online auf ihrer Website zur Verfügung.

Eine Meldeauskunft erhalten Sie nur über den Hauptwohnsitz einer anderen Person. Dafür müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Sie benötigen die Informationen, wenn Sie z.B. für ein Gerichtsverfahren herausfinden möchten, wo die gesuchte Person wohnt. Die Person muss eindeutig bestimmbar sein.
Mehr Info zu Meldebestätigung und Meldeauskunft

Vom Hauptwohnsitz spricht man, wenn Sie eine Unterkunft mit der Absicht nehmen, sie zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Eine Unterkunft kann z.B. eine Wohnung, ein Haus oder nur ein Zimmer sein. Wichtig ist auch, dass Sie sich dann tatsächlich dort aufhalten.

Entscheidende Kriterien bzw. Fragen für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sind beispielsweise:

  • wie lange Sie sich dort aufhalten,
  • von wo aus Sie zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte (z.B. Universität) kommen,
  • wo Orte wie Wohnsitz, Arbeit, Schule oder Kindergarten der übrigen Familienangehörigen liegen, vor allem jener unter 18 Jahren,
  • welche Funktionen Sie in öffentlichen oder privaten Körperschaften haben (z.B. in der Gemeinde).

Beim Nebenwohnsitz reicht es schon, dass es bloß einen Anknüpfungspunkt gibt. Den gibt es zum Beispiel, wenn Sie dort regelmäßig Ihre Freizeit verbringen, etwa in einem Wochenendhaus. 

Bei mehreren Wohnsitzen kann aber immer nur einer der Hauptwohnsitz sein. Ob ein Wohnsitz ein Haupt- oder Nebenwohnsitz ist, wirkt sich in verschiedenen Bereichen aus. Danach entscheidet sich zum Beispiel, ob Sie bei einer bestimmten Landtags- oder Gemeinderatswahl wählen dürfen oder ob Sie an einem bestimmten Ort leichter parken können.
Mehr Info zu Hauptwohnsitz/weiterer Wohnsitz ("Nebenwohnsitz")

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Weiterführende Informationen

Zentrales Melderegister (→ BMI) 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres