eAusweise: Digitaler Altersnachweis
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Im ersten Schritt erzeugt die Person, deren Nachweis zu prüfen ist einen QR-Code indem sie unter „Vorzeigen“ „Alter nachweisen“ wählt. Die prüfende Person scannt nun diesen QR-Code indem sie unter „Prüfen“ „Altersberechtigung prüfen“ wählt. Nach der Auswahl der zu prüfenden Berechtigung kann der QR-Code gescannt werden.
Mithilfe der im QR-Code übertragenen Daten wird in Folge eine Bluetooth-Verbindung zwischen den Geräten erstellt. Über diese Verbindung werden nun die eigentlichen Daten übertragen.
Hinweis: Um Nachweise Dritter prüfen zu können, müssen Nutzerinnen und Nutzer auf dem Mobilgerät sowohl die Bluetooth-Verbindung als auch die Ortungsdienste bzw. Standortfeststellung aktiviert haben und zulassen, dass die App darauf jeweils zugreift (Anmerkung: der Zugriff auf den Standort wird ausschließlich deshalb benötigt, weil manche (ältere) Betriebssystem-Versionen für die Verwendung von Bluetooth gleichzeitig die Aktivierung des Standorts erfordern; die App selbst verwendet diese Daten nicht).
Mit dem Altersnachweis können Sie innerhalb Österreichs Ihre Altersberechtigung vorweisen. Für den maximalen Schutz Ihrer Daten sieht die überprüfende Person nur Ihr Lichtbild, den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung und ob Sie das notwendige Alter erreicht haben. Ihr Name und Geburtsdatum bleiben dabei anonym.
Wenn Sie die Aktivität „Alter nachweisen” gewählt haben, wird ein QR-Code erstellt. Die überprüfende Person nutzt zur Prüfung die App „eAusweis Check“ oder „eAusweise“. Sie startet dort die Aktivität „Altersberechtigung prüfen“, wählt die notwendige Berechtigung (14, 16, 18 oder 21 Jahre) und scannt Ihren QR-Code. Sie bestätigen die angefragte Berechtigung. Daraufhin erhält die überprüfende Person Ihr Lichtbild, den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung und die Information, ob Sie das notwendige Alter erreicht haben. Weitere Daten werden aus Datenschutzgründen nicht übermittelt.
Bei einer Überprüfung wird nur die angefragte Altersberechtigung übermittelt. Dadurch kann die prüfende Person nur diejenigen Daten einsehen, die tatsächlich für die Prüfung notwendig sind. So setzt der digitale Altersnachweis bewusst auf minimalen Datentransfer und den größtmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Ein Beispiel: Bei der Einlasskontrolle zu einem Club sieht die überprüfende Person nur Ihr Lichtbild, den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung und ob Sie älter als 18 Jahre sind. Weder Ihr Name noch Ihr genaues Geburtsdatum werden übermittelt.
Natürliche Personen, die über eine registrierte ID Austria mit Vollfunktion oder eine eIDAS notifizierte eID verfügen, können die App „eAusweise“ aktivieren und dort den Altersnachweis nutzen. Dazu muss auf demselben Gerät auch die App „Digitales Amt“ installiert sein, siehe technische Voraussetzungen. Bei der Nutzung von eIDAS müssen die nötigen Daten in österreichischen Registern vorhanden sein.
Der Altersnachweis aktualisiert sich nicht automatisch, sondern muss von Ihnen manuell aktualisiert werden. Wenn Sie kürzlich ein relevantes Alter erreicht haben (14, 16, 18 oder 21 Jahre), empfehlen wir daher eine Aktualisierung.
Die überprüfende Person sieht außerdem, wann Ihr Altersnachweis zuletzt aktualisiert wurde. Wenn der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung lange zurückliegt, kann die überprüfende Person Sie bitten, Ihren Altersnachweis zu aktualisieren, bevor er akzeptiert wird. Dies ist vor allem relevant, wenn Sie beispielsweise angeben, älter als 16 oder 18 Jahre zu sein.
Um den Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten, sieht die überprüfende Person nur Ihr Lichtbild, das Datum der letzten Aktualisierung sowie die Information, ob Sie die angefragte Altersberechtigung erreicht haben. Auswahlmöglichkeiten für die Anfrage sind:
- ab 14
- unter 16
- ab 16
- unter 18
- ab 18
- ab 21
Öffnen Sie im Tab „Wallet“ Ihren Altersnachweis. Am Ende des Screens finden Sie die Funktion „Altersnachweis entfernen“. Klicken Sie auf diesen Button und bestätigen Sie die Entfernung. Dadurch wird der Altersnachweis aus der vorliegenden App gelöscht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt