eAusweise: Digitaler Führerschein

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Im ersten Schritt erzeugt die Person, deren Nachweis zu prüfen ist, einen QR-Code in der App eAusweise, indem sie unter „Wallet“ „Führerschein“, „Prüfen lassen“ und „Gegenüber Dritten“ wählt. Die prüfende Person scannt nun diesen QR-Code indem sie unter „Prüfen“ „Führerschein prüfen“ wählt. 

Mithilfe der im QR-Code übertragenen Daten wird in Folge eine Bluetooth-Verbindung zwischen den Geräten erstellt. Über diese Verbindung werden nun die eigentlichen Daten übertragen.

Hinweis: Um Nachweise von Dritten prüfen zu können, müssen Nutzerinnen und Nutzer auf dem Mobilgerät sowohl die Bluetooth-Verbindung als auch die Ortungsdienste bzw. Standortfeststellung aktiviert haben und zulassen, dass die App darauf jeweils zugreift (Anmerkung: der Zugriff auf den Standort wird ausschließlich deshalb benötigt, weil manche (ältere) Betriebssystem-Versionen für die Verwendung von Bluetooth gleichzeitig die Aktivierung des Standorts erfordern; die App selbst verwendet diese Daten nicht).
 

  1. Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria mit Vollfunktion in der App „Digitales Amt“ an.
  2. Laden Sie die App „eAusweise“ kostenlos herunter.
  3. Schützen Sie die App per Fingerabdruck-Funktion oder Gesichtserkennung (siehe technische Voraussetzungen).
  4. Laden Sie den digitalen Führerschein in der App „eAusweise“ mithilfe der App „Digitales Amt“.
  5. Ab jetzt können Sie Ihren Führerschein in Form eines QR-Codes vorweisen.

Um den digitalen Führerschein nutzen zu können, muss ein zugehöriges Foto im Führerscheinregister hinterlegt sein. Dies ist nur bei Scheckkartenführerscheinen gewährleistet.

Ja, der digitale Führerschein ist ein kostenloses Service. Die App „eAusweise“ kann kostenlos aus dem jeweiligen Store geladen werden. Es wird jedoch, wenn der digitale Führerschein verwendet werden soll, ein Scheckkartenführerschein vorausgesetzt.

Der aktuelle Gültigkeitsstatus des Führerscheins ist im Führerscheinregister vermerkt und scheint in der App „eAusweise“ auf.

Ja, sofern schon einmal ein Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde, jedoch nicht bei der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins.

Nein, das ist nicht möglich. Das physische Führerscheindokument (Scheckkartenführerschein) ist zwingend erforderlich, um den digitalen Führerschein nutzen zu können.

Nein, derzeit gibt es keine Möglichkeit, über den digitalen Führerschein einen neuen Scheckkartenführerschein zu beantragen.

  • Verkehrskontrolle: Für das Vorweisen des digitalen Führerscheins im Rahmen einer Verkehrskontrolle gegenüber einem Exekutivorgan ist keine Internetverbindung nötig. Allerdings muss dafür die App aktiviert und der digitale Führerschein bereits am Gerät vorhanden sein.
  • Nachweis gegenüber Privatpersonen vorzeigen: Ebenso können Nachweise gegenüber Privatpersonen vorgezeigt werden, die den Nachweis z.B. mit der App „eAusweis Check“ überprüfen können. In diesem Fall werden die Daten aus Datenschutzgründen via Bluetooth verschlüsselt übertragen. Auch dabei ist für das Vorweisen keine Internetverbindung erforderlich.          
    • Wurden allerdings in den vergangenen 30 Minuten die Daten am eigenen Gerät nicht mit den Daten des Führerscheinregisters abgeglichen, erhält das Gegenüber die Information, dass die Daten möglicherweise nicht aktuell sind. Aktualisieren Sie in diesem Fall die Nachweisdaten, wenn Sie diese für den Nachweis als Lenkberechtigung benötigen, im Menüpunkt „Wallet“. Dafür ist eine Internetverbindung nötig.
    • Um den digitalen Führerschein gegenüber Privatpersonen vorzuzeigen, muss er außerdem alle drei Monate erneut mit der ID Austria aktiviert werden. Dazu erscheint im Zuge des Vorzeigens der Hinweis „Aktivierung abgelaufen“. Sie können jederzeit in der App die Aktivierung erneuern: Nach Klick auf den Button „Aktivierung erneuern“ öffnet sich die App „Digitales Amt“, um die Anmeldung mit ID Austria herzustellen. Für die Erneuerung der Aktivierung ist eine Internetverbindung notwendig.

Bei der Prüfung eines digitalen Führerscheins ist es notwendig, dass Sie den vorgezeigten QR-Code immer mit der „eAusweis Check“-App oder der Prüffunktion der App „eAusweise“ scannen, da nur so die Ausweisdaten geprüft werden können. Es ist nicht zulässig, den digitalen Führerschein nur wie einen Sichtausweis zu prüfen.

Wenn Sie als prüfende Person den Führerschein des Gegenübers auf Ihrem Smartphone ansehen, werden Sie mittels Warnung darauf hingewiesen, wenn keine aufrechte Lenkberechtigung besteht (entweder weil die Person keine Lenkberechtigung hat oder weil die Daten schon zu lange nicht mehr aktualisiert wurden).

Bei Ihrem eigenen digitalen Führerschein werden Sie ebenfalls darauf hingewiesen, wenn die Aktualisierung der Daten notwendig ist.

Exekutivorgane führen einen Abgleich der Daten mit dem Führerscheinregister durch. Dadurch wird sichergestellt, dass der Führerschein nicht gefälscht ist.

Beim Vorzeigen gegenüber Privatpersonen wird ein kurzzeitig gültiger QR-Code erstellt, der vom überprüfenden Gerät mittels „eAusweis Check“-App gescannt wird. Dabei werden die Echtheit und Authentizität der Daten über eine Prüfung der digitalen Signatur sichergestellt.

Zudem wird geprüft, ob die Sicherheit der empfangenden App gegeben ist. Sollte die App als unsicher erkannt werden, so werden Sie durch eine Hinweismeldung darauf aufmerksam gemacht.

Ja, in Österreich ist es ausreichend, den digitalen Führerschein vorzuweisen. Das Mitführen der Scheckkarte ist nicht erforderlich.

Der digitale Führerschein gilt aktuell ausschließlich in Österreich. Er kann anstelle des physischen Führerscheindokuments bei Verkehrskontrollen vorgewiesen werden. Beachten Sie, dass der Führerschein vorrangig zum Nachweis der Lenkberechtigung dient und daher von Behörden oder in der Privatwirtschaft nur teilweise als Nachweis der Identität anerkannt wird.

Der digitale Führerschein gilt aktuell ausschließlich in Österreich.

Nein, der digitale Führerschein ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar.

Öffnen Sie im TabWallet“ Ihren digitalen Führerschein. Am Ende des Screens finden Sie die Funktion „Entfernen“. Klicken Sie auf diesen Button und bestätigen Sie die Entfernung. Dadurch wird der Führerschein aus der vorliegenden App gelöscht.

Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt