eAusweise: Technische Ausrüstung bzw. Hardware

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strgbzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

  • Sie benötigen für die Nutzung ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (ab Version 15) oder Android (ab Version 10)
  • Biometrie-Funktion (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) des Geräts muss aktiviert sein
    • Auf Android-Geräten ist bei der Gesichtserkennung für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen entscheidend, dass eine vom Betriebssystem akzeptierte Methode der Gesichts-/Iriserkennung aktiviert ist (Android BiometricPrompt API). Die Methoden der meisten Android-Geräte zur Gesichts-/Iriserkennung entsprechen nicht diesen Anforderungen. Letztere werden mit Stand 02.12.2024 nur von wenigen Android-Geräten unterstützt, z.B. dem Pixel 4 von Google. Falls Ihr Gerät jedoch zusätzlich Fingerabdruck anbietet, wählen Sie bitte diese Authentifizierungsmethode.
  • Installation der App „Digitales Amt“ sowie App „eAusweise“ am selben Gerät
  • In der App Digitales Amt muss eine Anmeldung mit ID Austria (Vollfunktion) oder mit einer eIDAS notifizierten eID aktiv sein. Bei der Nutzung von eIDAS müssen die nötigen Daten in österreichischen Registern vorhanden sein.
  • Für das Vorzeigen des Nachweises gegenüber einer anderen Person muss Bluetooth aktiviert sein.
  • Für den digitalen Führerschein (nicht geräteabhängig): Gültiger österreichischer Scheckkartenführerschein vorhanden
  • Das Gerät darf nicht gerootet sein.

Nein. Die App „eAusweise“ kann nicht am Computer installiert werden. Sie benötigen ein Tablet oder ein gängiges Smartphone.

In den Einstellungen des Mobilgeräts muss die biometrische Identifizierung zugelassen werden, siehe technische Voraussetzungen.

Wenn Sie die App „eAusweise“ neu installiert haben und das Laden von Nachweisen via „Digitales Amt“ nicht funktioniert, hat möglicherweise das Betriebssystem die App „eAusweise“ noch nicht vollständig erfasst. Starten Sie Ihr Smartphone neu und versuchen Sie es erneut. 

Falls Sie seit der letzten Anmeldung Ihre ID Austria widerrufen haben und eine neue ID Austria registriert haben, kann die App „eAusweise“ Ihre digitalen Nachweise nicht mehr abrufen. Melden Sie sich in diesem Fall aus der App eAusweise ab und laden Sie die Nachweise erneut.

Da die App „eAusweise“ immer an ein bestimmtes Gerät gebunden ist, kann sie nach der Übertragung auf ein neues Gerät nicht nahtlos weiterverwendet werden. Melden Sie sich bitte in diesem Fall auf Ihrem neuen Gerät sowohl aus der App „eAusweise“ als auch aus der App „Digitales Amt“ ab. Melden Sie sich in „Digitales Amt“ neu an und starten Sie anschließend die Aktivierung von „eAusweise“ erneut.

Für das Vorweisen eines Nachweises gegenüber Privatpersonen wird zwischen der App „eAusweise“ und „eAusweis Check“ (oder einer zweiten prüfenden App „eAusweise“) eine Bluetooth-Verbindung aufgebaut, da die Daten verschlüsselt zwischen den Geräten übertragen werden.

Wenn bei einer Verkehrskontrolle das Endgerät der Nutzerin oder des Nutzers nicht funktionsfähig ist (schadhaftes Gerät, leerer Akku etc..), wird dies gleich behandelt wie das Nichtmitführen des Führerscheins bzw. Zulassungsscheins.

Die App „eAusweise“ ist für Mobilgeräte mit iOS ab Version 15 und Android ab Version 10 verfügbar. Siehe auch weitere technische Voraussetzungen.

Aus Transparenzgründen werden hier die aktuellen APK-Dateien der Apps „eAusweise“ und „eAusweis Check“ veröffentlicht: 

Der Bootloader lädt das Betriebssystem des Geräts.
Durch Öffnen des Bootloaders kann ein anderes Betriebssystem als das des Herstellers installiert werden. Einige alternative Betriebssysteme unterstützen jedoch die Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend, weshalb ein Sicherheitsrisiko für Nachweisdaten bestehen kann.

Daher wird empfohlen, die App „eAusweise“ nur mit dem Betriebssystem des Herstellers zu verwenden. Wenn Sie die Sicherheitseigenschaften Ihres alternativen Betriebssystems kennen, ist es möglich, die App „eAusweise“ auf eigenes Risiko auch mit offenem Bootloader zu verwenden. Die Prüfung von Nachweisdaten anderer Personen wird jedoch mit einem offenen Bootloader – und somit ggf. einem abweichenden Betriebsystem – von eAusweise nicht zugelassen, um die Daten der geprüften Person nicht zu gefährden.

Wenn Sie den Bootloader nicht selbst geöffnet haben, wurde Ihr Gerät möglicherweise manipuliert. Bitte überprüfen Sie die Sicherheit Ihres Geräts.

Der Sicherheitsabgleich prüft, ob Ihre App oder Ihr Gerät manipuliert wurde. Bei einem erfolgreichen Ergebnis kann gewährleistet werden, dass Nachweisdaten nur von vertrauenswürdigen Apps geladen und geprüft werden. Das ist wichtig, um die Daten der Person zu schützen, die sich ausweist. Die Daten können so nicht missbräuchlich gespeichert oder verarbeitet werden.

Beim Sicherheitsabgleich wird kontrolliert, ob das Gerät alle Anforderungen erfüllt. Darunter fallen:

  • Offizielle Version der App muss verwendet werden
  • Gerät darf nicht gerootet sein
  • Datum und Uhrzeit müssen korrekt eingestellt sein

Zur Verwendung der Prüffunktion in „eAusweise“ bzw. „eAusweis Check“ gibt es außerdem weitere Anforderungen:

  • Gerät darf keinen offenen Bootloader verwenden
  • Gerät muss über Hardware-seitige Attestation verfügen
  • iOS-Geräte müssen durch einen in den Systemeinstellungen hinterlegten (Sperr-)Code geschützt sein

Dies kann auftreten, wenn die Verknüpfung zur App „Digitales Amt“ verloren gegangen ist. Um das Problem zu lösen, muss eine Verknüpfung mit der App „Digitales Amt“ wiederhergestellt werden. 

Rufen Sie bitte im Safari-Browser die Seite https://oe.gv.at/u/digitalesamt-verknuepfung-pruefen auf und klicken Sie dort im oben erscheinenden Banner auf „Öffnen“. Die Fehlermeldung unterhalb können Sie ignorieren. Danach sollten zukünftige Links sowie die Weiterleitung aus „eAusweise“ wieder funktionieren.

Wenn Sie bewusst die App „Digitales Amt“ über das Betriebssystem ausgeblendet haben, so kann die App von anderen Apps wie „eAusweise“ nicht mehr aufgerufen werden. Sie erhalten in diesem Fall auch keine Mitteilungen mehr von „Digitales Amt“. Eine Anleitung, um die App „Digitales Amt“ wieder sichtbar zu machen, finden Sie im iOS Benutzerhandbuch unter Sperren oder Ausblenden einer App auf dem iPhone.

Falls das Problem weiter besteht, löschen Sie die App „Digitales Amt“ vom Gerät und installieren Sie die App erneut oder löschen Sie den Cache in den Safari-Einstellungen (Anleitung).

Möglicherweise haben Sie die App „Digitales Amt“ über das Betriebssystem ausgeblendet. In diesem Fall kann die App von anderen Apps wie „eAusweise“ nicht mehr aufgerufen werden. Sie erhalten außerdem auch keine Mitteilungen mehr von „Digitales Amt“.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt